Kommentare über Die internationale Ehescheidung :

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willi
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Fertig 28.11.2007 - 18:19:41:

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#1
hallo,
Wir haben seit mehr als 3 Jahren in Dänemark geheiratet.
mein Mann arbeitet in Dänemark seit 1 Monat und wir wollen uns scheiden lassen und schnell wie möglich.Da ich auch Ausländerin bin und habe gerade den deutschen Pass beeintragt.
wie können wir uns schnell scheiden und meine Aufenthalt behalten, wie lange das dauert bitte und wieviel wird das kosten. danke
willi
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Fertig 30.11.2007 - 21:41:16:

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#2
ich bin seit knapp 10 jahren mit einem libanesen verheiratet und möchte mich jetzt so schnell wie möglich scheiden lassen. nur ist das hier dank trennungsjahr nicht möglich, da mein mann erst im april seinen unbefristeten aufenthalt bekommen hat und der somit gefährdet wäre. kann ich mich auch im libanon scheiden lassen und wie? beim scheich sind wir schon geschieden aber das wird so hier nicht anerkannt oder? wie ist das mit dem gericht in libanon wer ist zuständig und wer hilft?
willi
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Fertig 04.12.2007 - 13:20:14:

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#3
ich und mein mann leben in deutschland wir wollen uns scheiden lassen!meine frage mussen wir getrennt leben ?undwir beide sind türken muss ich in der tükkei auch eine scheidungsanklage einreichen? ich bedanke mich jetzt schon.
willi
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Fertig 12.12.2007 - 12:36:27:

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#4
Hallo,
Ich lebe im europäischen Ausland. Meine Frau in Deutschland. Wir sind beide Deutsche. Wir wollen nun die Scheidung (Einvernehmlich ohne Ansprüche etc). Muss ich dafür extra nach Deutschland kommen? Das kostet 2 Tage plus Flugkosten etc... Es würde also erhebliche Unkosten erzeugen.
willi
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Fertig 17.01.2008 - 04:08:56:

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#5
Hi,

Ich lebe mit mein Mann ( Amerikaner/ Military)in the USA. Wir sind seit 4 jahren verheiratet und jetzt leuft es nicht mehr so gut. Ich werde warscheinlich zuruck nach Deutschland umziehen. Wie kompliziert kann es sein sich scheiden lassen, und soll ich es in the USA beantragen, oder erst nach Deutschland und dann sich von ihm scheiden lassen? Danke
willi
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Fertig 17.01.2008 - 13:19:07:

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#6
Sie können die Ehescheidung auch in DEutschland durchführen lassen, Sie sollten zuvor aber prüfen, ob in den USA diese Scheidung anerkant würde. Es wird jedenfalls das Scheidungsrecht des Staates der USA Anwendung finden, in dem Sie gemeinsam zuletzt gelebt haben.
willi
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Fertig 22.01.2008 - 17:19:30:

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#7
hi mein mann wil das wir uns scheiden lassen er hat mich aus der wohnung rausgeschmiessen aber er lebt jetzt in österreich wo ich gewohnt hatte er will die scheidung uch aber nicht wie geht das jetzt mit trennung und muss ich mich von da abmelden und in deutschland anmelden oder?
willi
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Fertig 29.01.2008 - 12:09:55:

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#8
Ich bin Deutsche und mein Mann Amerikaner. Wir haben in Deutschland geheiratet und leben seit 6 Jahren in London. Wir haben uns fuer eine Trennung entschieden. Ich welchem Land muss die Scheidung eingereicht werden, bzw. nach welchem Landesrecht muessen wir geschieden werden? USA, GB oder D?
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Fertig 28.02.2008 - 20:25:34:

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#9
Können sich zwei niederländische Staatsb. mit Lebensmittelpunkt in Deutschland nach deutsch. Recht scheiden lassen und wie sieht es mit dem Unterhalt bzw. Versorgungsausgleich aus. Wird das Scheidungsurteil von den niederländischen Behörden anerkannt.
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Fertig 21.03.2008 - 04:35:41:

Betreff: Scheidung Zwischen Deutschen und Amerikaner
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#10
[quote=Vivien]Ich bin Deutsche und mein Mann Amerikaner. Wir haben in Deutschland geheiratet und leben seit 6 Jahren in London. Wir haben uns fuer eine Trennung entschieden. Ich welchem Land muss die Scheidung eingereicht werden, bzw. nach welchem Landesrecht muessen wir geschieden werden? USA, GB oder D?[/quote]

Am besten da wo es am einfachsten geht. Da wo die Scheidung zuerst eingereicht wird wird die Zustaendigkeit des Gerichtes festgestellt. D.h. wenn ihr Mann noch einen Wohnsitz in den USA hat und dort die Scheidung einreicht wird sich das amerikanische Gericht zustaendig erklaeren. Wenn Sie die Scheidung zuerst in Deutschelan einreichen - und einen Wohnsitz dort haben, wird sich das deutsche Gericht zustaendig erklaeren.

Ueblich ist jedoch am letzten gemeinsamen Wohnsitz, d.h hier England.
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Fertig 28.03.2008 - 16:30:59:

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#11
bin oesterreicherin, verhieratet seit 2000 mit einem amerikaner. habe 4 kinder.
mein mann betruegt mich seit 7 jahren.
er will keine scheidung, zumindestens nicht zu meinen gunste.
wir haben einen ehevertrag, der besagt, dass alles was seines ist seines sein wird und umgekehrt.
es besagt auch, dass ich die kiner bekomme und jederzeit die usa verlassen kann.
ich moechte die scheidung einreichen, wenn ich in oesterreich bin, da ich gehoert habe, dass die kinder dann unter das oesterreichische recht fallen werden im falle einer scheidung.

stimmt das oder liege ich da falsch?
kinder haben beide staatsbuergerschaften.
wie stehen meine chancen? ich weiss, dass die scheidung selbst in den usa durchgefuehrt werden muessen.

wir haben jedoch in salzburg/oesterreich geheiratet, und dann monate spaeter unterschrieb ich in orlando / fl ein papier das besagt dass wir verheiratet sind( beglaeubigt bei notar)
koennten sie mir etwas mehr auskunft geben? vielen dank!!
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Fertig 29.04.2008 - 22:29:33:

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#12
Ich möchte gerne wissen, ob ich meine Scheidung von einem Amerikaner in Deutschland anerkennen lassen muß. 1984 habe ich in den USA einen Amerikaner geheiratet. Ich selbst habe die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach einigen Jahren in den USA sind wir zurück nach Deutschland gezogen und haben uns beim Einwohnermeldeamt angemeldet. Meiner Meinung nach haben wir aber keine offizielle Anerkennung unserer amerik. Ehe hier vorgenommen, jedoch haben wir unsere Steuererklärungen immer als "verheiratet" ausgeführt. Mein Mann ist in 2003 zurück in die USA und in 2008 wurden wir nach amerik. Recht geschieden. Mich interessiert jetzt, ob ich die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen muß oder nicht, da ich nach wie vor in Deutschland wohne, mein Ex-Mann in den USA. Können Sie mir hierzu nähere Informationen geben?
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Fertig 14.05.2008 - 22:53:19:

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#13
Mein Mann ist seit über einem Jahr zurück nach Serbien.Ich will mich scheiden lassen.Wir sind seit 1,5Jahren getrennt.Ich bin Deutsche und wir haben auch hier in Deutschland geheiratet.
Wie kann ich schnellstmöglich eschieden werden?
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Fertig 09.06.2008 - 19:19:26:

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#14
Hallo,
ich habe von 11/1998-04/2008 in Turku, Finnland gelebt. Meine Tochter wurde im Nov. 2001 geboren, der Kindesvater und ich haben am 18.01.2002 geheiratet. Am 16.03.2005 wurde unser gemeinsamer Sohn geboren. Im September 2007 fand ich heraus, dass mein Mann eine Affäre hat. Für ihn kam nur die Trennung von seiner Familie in Frage. Bei der zuständigen finnischen Behörde habe ich mit dem Einverständnis meines Mannes das alleinige Sorgerecht für die Kinder beantragt und erhalten (sehr ungewöhnlich, in Finnland habe die Eltern normalerweise das gemeinsame Sorgerecht). Auf dieser Behörde wurden auch die Unterhaltszahlungen für die beiden Kinder festgelegt (die Ehefrau erhält in Finnland keinen Cent Unterhalt). Ausgehend von einem Nettogehalt von 1900 Euro im Monat muss mein (Noch-)Ehemann 265 Euro pro Kind bezahlen. Sobald ich jedoch eine Arbeit aufnehme (was in Kürze der Fall sein wird), wird nach finnischem Verständnis die Unterhaltszahlung entsprechend meines Einkommens gekürzt. Außerdem sind in Finnland die Eltern nur bis zum 18. Lebensjahr für ihre Kinder unterhaltspflichtig. Die Scheidung wurde im Februar 2008 eingereicht, nach finnischem Recht wird die Ehe bei beiderseitigem Einverständnis nach 6 Monaten formlos geschieden, das wäre bei uns also im September 2008. Ich bin jetzt im April 2008 mit den Kindern zurück nach Deutschland gezogen. Nach deutschem Recht würde ich (bzw. meine Kinder) mehr und vor allem länger Unterhalt bekommen. Da Kinderbetreuung und Ausbildung in Deutschland unverhältnismäßig viel teurer sind, wäre eine Regelung nach deutschem Recht für mich günstiger, oder nicht? Kann ich also noch einmal die Scheidung hier in Deutschland einreichen? Würde ich damit besser fahren?
Ich wäre Ihnen für eine Auskunft sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Kirsten Virtanen
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Fertig 09.07.2008 - 20:07:26:

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#15
Wie ist es, wenn 2 Deutsche in D geheiratet haben, dann aber in die schweiz gezogen sind und dort noch leben udn sich nun scheiden lassen wollen. Wer ist zuständig, nach welchem recht, wie sollte man vorgehen? Danke!

bearbeitet von: vonderwehl1 am 23.07.2010 - 15:09:16

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