Umgangsvereinbarung und Zwangsgeld
Grundsätzlich müssen Eltern sich an Umgangsvereinbarungen, die sie vor Gericht getroffen haben, halten. Wenn dies nicht geschieht, kann der andere Elternteil demjenigen, der gegen die Vereinbarung verstößt, ein Zwangsgeld androhen lassen und es schließlich sogar festsetzen lassen. Das Zwangsgeld stellt keine Geldstrafe dar; es soll dazu dienen, dem anderen die Ernsthaftigkeit der vor Gericht getroffenen Vereinbarung vor Augen zu führen - und kann ihn natürlich empfindlich treffen, wenn das Zwangsgeld tatsächlich gezahlt werden muss.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jetzt in einer von mir erstrittenen und in der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht im Juniheft 2009 veröffentlichten Entscheidung (gerichtl. Aktenz. 3 WF 288/08) geäußert, dass ein Zwangsgeld nur dann angedroht werden kann, wenn aus der Vereinbarung ganz klar hervorgeht, wie das Umgangsrecht ausgeübt werden soll. Es ist daher wichtig, im Gerichtstermin be der Formulierung der Vereinbarung darauf zu achten, dass der genaue Zeitpunkt, zu dem das Umgangsrecht stattfinden soll, festgelegt wird, und natürlich auch der Übergabeort. Wenn dies nicht der Fall ist und es ständig Schwierigkeiten mit dem Umgangsrecht gibt, kann beim Familiengericht ein Antrag auf Vermittlung gestellt werden.
In derselben Entscheidung hat das Oberlandesgericht auch darauf hingewiesen, dass Umgangsregelungen, die vor vielen Jahren getroffen wurden - in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall waren es sechs Jahre - zunächst auf ihre Aktualität zu überprüfen sind, bevor ein Zwangsgeld angedroht werden kann. Wenn es also Schwierigkeiten mit einer vor längerer Zeit getroffenen Vereinbarung gibt, kann es richtig sein, einen Antrag auf Abänderung der Vereinbarung ans Familiengericht zu stellen.
RAin Barbara Becker-Rojczyk, Hedderichstr. 102, 60596 Frankfurt am Main
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Super, danke ffcr den Tipp! Ich finde es ziemlich shcade, dass die Dinge, die man im Werkunterricht gelernt hat, mit den Jahren in Vergessen...
29.04.2010 - 14:10:58:
Mein Ex-Mann hat das Aufenthaltbestimmungsrecht,er hatte mir die Kinder an dem Umgangstermin,also 4 Tage alle 2 Wochen 2*Feiertag hat er ver...
14.03.2010 - 13:24:34:
was ist zwangsgeld bei einer scheidung
Autor:
Barbara Becker-Rojczyk
Löhlein § Becker-Rojczyk
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