Verbraucherinsolvenz im Unterhaltsverfahren
Der häufige Fall:
Der Mann schuldet Unterhalt an Frau und Kinder und macht geltend, dass die aufgenommenen Darlehen für Haus, Wohnung, Firma oder ähnliches so viel Geld verschlingen, dass für den Unterhalt nichts mehr übrig bleibt. Meist sind es Hypothekendarlehen, die die Leistungsfähigkeit verhindern. Es taucht so die Situation auf, dass die Banken ihr Geld bekommen und vorrangig befriedigt werden, wobei gerade für Kindesunterhalt der Staat einspringen muss.
Ein nicht tragbares Ergebnis. Warum sollen die Banken besser stehen, als die Kinder?
Der BGH hat hier 2005 eingegriffen und gesagt: „Der Unterhaltsschuldner muss seine vollstreckungsrechtliche Leistungsfähigkeit durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren verbessern (BGH in FamRZ 2005, 608). Durch die Insolvenz fallen auch die Banken hinten runter mit ihren Forderungen. Die Immobilien sind natürlich auch weg. Der Unterhalt für die Kinder kann gezahlt werden.
Einschränkend haben Gerichte geurteilt, die Pflicht zur Insolvenzbeantragung besteht (auch gegenüber minderjährigen Kindern) nicht, wenn die damit verbundenen Einschränkungen der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit den Erhalt des Arbeitsplatzes gefährden (OLG Oldenb. FamRZ 2006, 1233).
Ob die Verpflichtung zur Verbraucherinsolvenz auch im Rahmen des Ehegattenunterhaltes gelten, ist streitig. Bejahend das OLG Koblenz, verneinend das OLG Celle.
Ein Sonderfall entschied das OLG Koblenz zu dem Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter nach 1615 l BGB: Keine Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Einleitung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung (OLG Koblenz FamRZ 2006, 440). Ob diese Urteil gerade im Hinblick auf die anstehende Unterhaltsreform und die Diskussion um § 1615 l BGB künftig durchstehen würde, muss als zweifelhaft angesehen werden.
(Geändert 15.06.2007 - 17:14:09) 2019 mal gelesen
meine ex-frau lebt derzeit von 1.200 euro netto + 800 euro kindesunterhalt + kindergeld- jetzt hat sie insolvenz beantragt - wie stehen die ...
23.06.2010 - 23:10:20:
Mein Ex hat Privatinsolvenz angemeldet. Da wir noch gemeinsam unterschriebene Kredite abzuzahlen haben,diese jedoch in ca.fünf-fünfeinhalb...
Autor:
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht - Hamburg + Kiel
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von diesem Autor:
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