Wegfall des Trennungsunterhaltes bei Aufnahme intimer Beziehung
Die Ehefrau hatte sich nach 26 Jahren Ehe, aus der 5 Kinder hervorgegangen sind, einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin zugewendet. Nach dem Auszug der Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung blieben die Kinder bei dem Ehemann.
Der BGH hat es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass die Zuwendung zu einem anderen Partner einen Ausbruch aus einer intakten Ehe darstelle, der zu einer Begrenzung oder auch dem Wegfall von Unterhaltsansprüchen führen kann. Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Zuwendung zu einem anderen Partner sich unmittelbar im Anschluss an die Trennung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt geschieht.
Vielmehr müsse festgestellt werden, ob das Verhalten für das Scheitern der Ehe ursächlich war. Allerdings stehe es jedem Eehgatten frei, die eheliche Lebensgemeinschaft aufzuheben. Der Unterhaltsberechtigte dürfe sich jedoch nicht dadurch in Widerspruch setzen, dass er einerseits die eheliche Solidarität durch das Unterhaltsbegehren einfordert, andererseits jedoch gegen den Willen seines Ehegatten einem anderen Partner die eigentlich dem Ehegatten geschuldete Hilfe und Fürsorge zuteil werden lässt.
(BGH Urt. vom 16.04.2008 XII ZR 7/05)
Beweis es mal!!
13.02.2009 - 02:23:01:
Mein Mann hat seit einigen Wochen eine Freundin und zieht sich komplett zurück, nachdem ich erst noch , mit falschen Mitteln um ihn kämpft...
08.08.2008 - 17:32:50:
§1 Ein Monogames Leben auch bei einer trennung , ob nun in der Ehe oder nach der scheidung denke ich darf auch kein Richter von einem verla...
Autor:
Martin Strieder
GIELEN Rechtsanwälte
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