Wie lange wird Ehegattenunterhalt gezahlt? 5/5

Nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechtes wird oftmals vermutet, dass ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau nach Scheidung bei kinderloser Ehe gar nicht mehr bzw. bei einem gemeinschaftlichen Kind nur so lange besteht, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Richtig ist jedoch, dass das neue Unterhaltsrecht eine Einzelfallbetrachtung vornimmt und sehr wohl in vielen Fällen ein Unterhaltsanspruch auch noch nach Scheidung einer Ehe besteht:

1.
Bei einer kinderlosen Ehe kommt es zum einen auf die Dauer der Ehezeit an sowie auf den Umstand, ob während der Ehe sog. „ehebedingte Nachteile“ entstanden sind. Das Oberlandesgericht Koblenz (maßgebend für Rheinland Pfalz beispielsweise) vertritt die Auffassung, dass bei einer Ehedauer bis 10 Jahre Unterhalt für 1/3 der Ehezeit, bei einer Ehedauer von 10 bis 20 Jahren Unterhalt für 1/4 der Ehezeit und bei einer Ehe ab 20 Jahren mindestens 1/5 der Ehezeit Unterhalt geschuldet wird, ohne dass es hier auf ehebedingte Nachteile ankommt. Sind aber ehebedingte Nachteile eingetreten, besteht auf jeden Fall ein Unterhaltsanspruch: Das bedeutet, dass beispielsweise die Frau eine Erwerbstätigkeit während der Ehe aufgegeben oder zumindest reduziert hat und daher nicht mehr an ihr vor oder während der Ehe erzieltes Erwerbseinkommen anknüpfen kann.

2.
Ist aus der Ehe ein gemeinschaftliches Kind hervorgegangen, dass das 3. Lebensjahr vollendet hat, ist zu prüfen, ob für den betreuenden Elternteile eine (volle) Erwerbsobliegenheit besteht. Zu prüfen ist, ob eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind besteht und ob es möglicherweise Gründe gibt, die Betreuungsmöglichkeit nicht oder in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Weiterhin ist zu prüfen, welche Erwerbstätigkeit in der Zeit möglich ist in der das Kind betreut wird und ob die Erwerbstätigkeit nicht zu einer übermäßigen Beanspruchung des betreuenden Elternteils führt. Nach diesen Kriterien wird sich in sehr vielen Fällen ein Unterhaltsanspruch ergeben, wobei die Höhe des Anspruchs jeweils im Einzelfall geprüft werden muss.

geschrieben am: 12.05.2010 - 11:35:30 von: swindisch in der Kategorie Unterhalt
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26.10.2012 - 15:42:13:
Bin seit zehn Jahre geschieden und zahle Nachehelichen Unterhalt . Was ist wenn ich jetzt frühzeitig in Rente gehen würde oder aus gesundh...
26.10.2012 - 15:38:25:
hallo werde im Januar 63 jahre , zahle nach Ehelichen Unterhalt . Was ist denn , wenn ich jetzt vorzeitig in Rente gehe oder Gesundheitsbed...
07.08.2012 - 21:16:28:
Wenn mein Ex-Mann 4500 Euro netto verdient und ich 1300 (2 Kinder, 10 und 14, bei mir), habe ich dann trotz meines Verdienstes Anspruch auf ...

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