Fachanwalt für Familienrecht |
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Der Spitzenverdiener und die LuxusgattinSie sind Spitzenverdiener und die Luxusgattin fordert Sie anwaltlich auf für die Unterhaltsberechnung über Ihr Einkommen Auskunft zu erteilen. Dies wollen Sie wahrscheinlich nur ungern. Wir reden hier nur über Unterhaltsbeträge von mehr als 5.000,00 EUR monatlich, also echten Spitzenverdienern. Tipp: Teilen Sie dem gegnerischen Anwalt mit, er möge den Bedarf der Gattin darlegen. Sie würden den berechtigten Bedarf an Unterhalt selbstverständlich vollständig erfüllen. In diesen Bereichen gilt nicht mehr der Quotenunterhalt (die berühmten 3/7tel), sondern die Luxusgattin muß ihren konkreten Bedarf darlegen. Also keine Auskunftsverpflichtung für Sie. |
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