Fachanwalt für Familienrecht |
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TrennungszeiträumeDie verschiedenen Möglichkeiten1. Die Scheidung einer Ehe bei einer Trennungszeit von unter einem JahrSind die Eheleute weniger als ein Jahr getrennt, kann die Ehe nur dann geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Ob eine unzumutbare Härte vorliegt, hängt davon ab, ob ein besonnener Dritter bei ruhiger Abwägung aller Umstände auf das Verhalten des anderen Ehegatten mit einem Scheidungsantrag reagieren würde. Umstände können beispielsweise Gewalttätigkeiten gegen den anderen Ehegatten oder Alkoholmissbrauch sein. Ob eine unzumutbare Härte auch dann vorliegt, wenn beide Ehegatten sich einem anderen Partner zugewandt haben, ist umstritten. 2. Einverständliche Scheidung nach einem Jahr TrennungVoraussetzungen: 3. Nicht einverständliche Scheidung und weniger als drei Jahre TrennungWenn die Eheleute länger als ein Jahr, aber noch keine drei Jahre getrennt leben, und der andere Ehegatte nicht mit der Scheidung einverstanden ist, so muss der antragstellende Ehegatte das Scheitern der Ehe beweisen. 4. Scheidung nach mehr als drei Jahren TrennungWenn die Ehegatten länger als drei Jahre getrennt leben, so gilt die Ehe als zerrüttet. Weiterer Beweise für die Zerrüttung der Ehe bedarf es nicht. Es muss dem Gericht lediglich vorgetragen werden, dass die Ehegatten seit dieser Zeit getrennt leben. Auf den Grund für die Scheidung kommt es nicht an. |
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