Fachanwalt für Familienrecht - Hamburg + Kiel

 Thomas von der Wehl
  • Thomas von der Wehl
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    Schleswig-Holstein + Hamburg
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Online Scheidung

Die Fachanwaltskanzlei für Norddeutschland - Spezialist für Online-Scheidungen. Direkte Beauftragung mit Ihrer Scheidung möglich.

Klicken Sie auf: Online Scheidung direkt beauftragen. Möglichkeit der Streitwertreduzierung um 25 % (unten mehr). Falls erforderlich sind unten als Anlagen
1. Fragebogen zum Versorgungsausgleich
2. Vollmacht
3. Formular Verfahrens-(Prozess-)kostenhilfe
hinterlegt.

Homepage: http://www.ehescheidung24.de

Mitgliedschaften:

DAV, ARGE Familienrecht

Schwerpunkte:

Scheidungen mit Auslandsbezug, Online-Scheidungen, Unterhaltsverfahren, Vermögens- und Zugewinnregelungen

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch

Biografie:

Ich bin der Begründer der Webseite www.ehescheidung24.de, die inzwischen zu dem größten bundesweiten Portal für Familienrecht und Fachanwälte für Familienrecht wurde und monatlich über 100.000 Besucher hat.

Dadurch bin ich bundesweit in einvernehmlichen Scheidungsverfahren tätig. Ich habe in den vergangenen Jahren viele hundert Online-Scheidungen bearbeitet. Inzwischen bin ich vorwiegend im gesamten norddeutschen Bereich einschließlich Hamburg tätig. Für Scheidungsverfahren in anderen Bundesländern werde ich Kollegen aus ihrer ortsnahen Region - alles nur hochspezialisierte Fachanwälte für Familienrecht - empfehlen.

Nach dem Studium in Kiel bin ich seit 1991 als Anwalt zugelassen. Davor war ich fast 5 Jahre für eine große internationale Gesellschaft tätig. Mein Schwerpunkt ist die forensischen Tätigkeit vor den Familiengerichten. Ich beschäftige mich seit den Studienzeiten fast ausschließlich mit allen Facetten des Familienrechtes und habe es nach einigen Jahren als Anwalt geschafft, mich darauf zu spezialisieren. Darum habe ich auch die Zusatzqualifikation des Fachanwalt für Familienrecht erworben.

Ein Wort zu meinem persönlichen Stil und meiner Philosophie als Familienrechtler: für Mediationen bin ich nur begrenzt zu begeistern. Dort als Anwalt meist teilnahmslos zu sitzen, ist nicht meine Profession. Ein kluger älterer Kollege sagte mir mal:

"ein rechtskräftig gewonnener Prozess ist immer noch die Krone der Anwaltstätigkeit"

und das stimmt! Meine Mandanten erhalten stets eine fundierte Antwort zu den Erfolgsaussichten des Verfahrens. Wenn es angezeigt ist, werde ich auch zu einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung der Familiensache beitragen.

Ich kenne inzwischen sehr viele Familiengerichte in Deutschland von persönlichen Terminen. Der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Familienrecht, auch über das vorgeschriebene Maß hinaus, ist eine Selbstverständlichkeit. Nur so kann ein Spezialist stets auf dem Laufenden bleiben. Die aktuellen Fortbildungsbescheinigungen sind als Anlage unten beigefügt.

Ich arbeite in der Kanzlei AM ALTEN MARKT mit Notaren und anderen Fachanwälten aus verschiedenen angrenzenden Bereichen wie Arbeitsrecht - Mietrecht - Baurecht - Immobilienrecht - Verkehrsrecht u.a. eng zusammen und kann so, bei Bedarf, fachübergreifenden Rat zu allen verwandten familienrechtlichen Problemen einholen. Wir sind als Anwälte alle hoch spezialisiert.

Ich bin häufig überregional tätig. Bei meiner Beauftragung werde ich Sie in der Regel im Gerichtstermin in Norddeutschland persönlich vertreten. Sollte der Weg zu Ihrem Amtsgericht für mich zu weit entfernt sein, werde ich mit Ihnen die in allen Einzelheiten abgestimmte Scheidungsklage einreichen und ihr ständig erreichbarer Ansprechpartner sein. Nur für den auswärtigen Gerichtstermin selbst, der
meist nicht länger als 15 Minuten dauert, werde ich einen Fachanwalt für Familienrecht aus unserem Netzwerk beauftragen.

Dadurch entstehen keinerlei Mehrkosten!

Ich berechne nur die Gebühren, die auch ein örtlicher Anwalt berechnen würde. In einvernehmlichen Scheidungen kann durch einen Antrag auf Streitwertreduzierung um 25 % an das Gericht Gebühren gespart werden. So entsteht ihnen u.U. ein Vorteil durch die Beauftragung unserer Kanzlei, die möglicherweise von ihrem Wohnsitz und dem Gerichtsstand weit entfernt liegt. Sie werden hinsichtlich der Gebühren keine Überraschungen erleben. Sie erhalten bei Beauftragung eine verbindliche Kostenschätzung, vor deren Überschreitung wir uns in jedem Falle melden und dies mit ihnen abstimmen.



beigefügte Anlagen




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