Ich bin seit 1998 als Fachanwalt für Familienrecht zugelassen.
Zu meinem Fachgebiet gehören insbesondere:
1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluß familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht, des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,
4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung,
5. Einbeziehung vermöhensrechtlicher Regelungen bei Selbstständigen, Freiberuflern und Firmeninhaber.
Korrespondenzsprachen:
Deutsch, Englisch
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