Seit 1983 als Anwalt tätig, seit 1998 Fachanwalt für Familienrecht, tätig in den im Familienrecht und Erbrecht in Frage kommenden Bereichen, auch in Verbindung mit Internationalem Recht und mit Immobilienrecht,
Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Berücksichtigung erbrechtlicher Besonderheiten, auch unter Einbezug internationalen Rechts,gemeinschaftliche Testamente,Immobilienübertragungen (Schenkungen) mit Vorbehaltsrechten und steuerlicher Planung, siehe auch aktuelle Beiträge und Hinweise auf Kanzleiwebsite sowohl zu erb- als auch familienrechtlichen Fragen
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