Ich berate auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts, d.h. in allen Fragen der Eheschließung und -scheidung, des Unterhaltes der Ehegatten und Verwandten, des Kindschaftsrechtes ( Abstammungs-/Sorge- und Umgangsrecht) einschließlich des Rechtes der Adoption, des Güterrechts und der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Zur Beratung gehören auch die vorsorgende Beratung bspw. bei Abschluss eines Ehevertrages. Darüberhinaus berate ich im Bereich sämtlicher Berührungspunkte zum Erbrecht. Den Fachanwaltslehrgang Erbrecht habe ich in 2005 erfolgreich absolviert.
Arbeitsgemeinschaften Familien- u. Erbrecht im Deutschen Anwaltverein; Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Familien- u. Erbrecht
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