Ich berate und vertete in allen Bereichen des Familienrechts (u.a. Ehescheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, elterliche Sorge, Umgangsregelung, Versorgungsausgleich, Besonderheiten bei ausländischen Ehegatten, Verfahren nach dem HKiEntÜ, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften).
Primär strebe ich lösungsorientierte Verhandlungen mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung an, hierbei vermittele ich im Bedarfsfall und auf Wunsch auch an eine Mediatorin weiter. Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, vertrete ich meine Mandanten auch vor Gericht.
Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV; Münchener Anwaltverein
Familienrecht; Erbrecht; Betreuungsrecht
Deutsch, Englisch
Studium in Freiburg und Göttingen 1977-1983;
Referendariat in München, Berlin und New York 1984-1987; Tätigkeit als Assessorin 1987-1991; Zulassung als Rechtsanwältin 1992; Fachanwältin für Familienrecht seit 1998; Tätigkeit als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei seit 1999
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