Der Schwerpunkt der familienrechtlichen Tätigkeit ist darauf gerichtet, zu einer außergerichtlichen Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung klärungsbedürftigen Angelegenheiten zu gelangen.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, muss eine entsprechende Entscheidung im gerichtlichen Verfahren herbeigeführt werden. Im Wesentlichen sind folgende Themen grundsätzlich zu beachten:
Unterhaltsansprüche, d.h. der Unterhalt sowohl während der Trennungszeit (Trennungsunterhalt), als auch für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung (nachehelicher Unterhalt) und der Kindesunterhalt
Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts, insbesondere die Regelung von Zugewinnausgleichsansprüchen (Zugewinn) einschließlich der damit zusammenhängenden Gestaltung von Vereinbarungen.
Vermögensrechtliche Ansprüche außerhalb des Güterrechts, deren Geltendmachung und Berücksichtigung im Rahmen der Gesamtauseinandersetzung; hierzu gehört u.a. der Bereich der Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien und sonstiger Vermögenswerte sowie der Komplex der sog. unbenannten Zuwendungen ("Schenkungen") unter Eheleuten.
Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Einvernehmliche und dem Wohl der Kinder entsprechende tragfähige Umgangsregelungen (Umgangsrecht), die es auch dem nicht betreuenden Elternteil über Trennung und Ehescheidung hinaus ermöglichen, den Lebensweg der gemeinsamen Kinder zu begleiten
Schwerpunkte sind insbesondere:
Familienrecht
Eheverträge (Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung)
Ehescheidungen und alle Folgesachen
Unterhalt (Ehegatte, Kinder, Eltern)
Sorgerecht- und Umgangsverfahren
Vermögensauseinandersetzung
- mit Schnittstellen zum Erbrecht
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DAV
Familienrecht
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