Ehescheidungen und nichteheliche Lebensgemeinschaften:Trennung und deren Folgen, wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, etc sind unser Fachgebiet: Wir haben uns auf einvernehmliche Auseinandersetzungen spezialisiert, damit eine Verständigung -insbesondere wenn Kinder vorhanden sind- auch nach der Trennung noch möglich ist. Sollten einvernehmliche Gespräche scheitern, setzen wir selbstverständlich gerichtliche Ansprüch routiniert, professionell und effizient im Interesse unserer Mandanten durch. Wobei auch hier eine Kompromisslösung nicht aus den Augen verloren wird.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht; Mitglied im DAV und in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht
Deutsch, Englisch
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