Wenn familiäre Strukturen zerbrechen, gibt es viele Angelegenheiten, die nur mit anwaltlicher Unterstützung geregelt werden können. So stellen sich nicht selten folgende Fragen:
- Muss Kindesunterhalt gezahlt werden? Wie viel?
- Was ist Trennungsunterhalt? Wann muss er gezahlt werden? Und wie unterscheidet
er sich vom nachehelichen Unterhaltsanspruch?
- Was ist ein Zugewinnausgleich? Wie ist er durchzuführen?
- Wer sieht wann die minderjährigen Kinder?
- Was ist ein Versorgungsausgleich?
In diesen Fällen stehe ich als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Ich versuche, gemeinsam mit Ihnen ein sachgerechtes Ergebnis für Ihre jeweilige Lebenslage zu erarbeiten. Bevor es zu einer streitigen Auseinandersetzung auf dem gerichtlichen Wege kommt, versuche ich mit Nachdruck, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nach meiner Überzeugung sollte die anwaltliche Hilfe auch darauf gerichtet sein, dem Mandanten nach der Scheidung einen weitgehend konfliktfreien Umgang mit dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin zu ermöglichen.
Zentral gelegen finden Sie mich in der Kanzlei am Dom, wo ich mit drei ebenfalls spezialisierten Kollegen zusammen arbeite.
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ARGE für Familienrecht, Deutscher Anwaltverein
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