Herr Rechtsanwalt Schmidt ist einer der beiden geschäftsführenden Partner der Kanzlei. Durch seine wirtschaftliche Zusatzausbildung mit dem Abschluss "Diplom-Betriebswirt" verfügt er gerade in wirtschafts- und steuerrechtlicher Hinsicht über eine besondere Qualifikation. Herr Schmidt hat auch eine Zusatzausbildung als Mediator absolviert. Engagiert, einfühlsam und -wenn nötig- auch mit Durchsetzungsvermögen setzt er sich für seine Mandantinnen und Mandanten besonders in den nachfolgenden Bereichen des FAMILIENRECHTS ein: +Scheidung, +Sorgerecht, +Zugewinn, +Versorgungsausgleich, +Umgangsrecht und +Ehevertrag. Natürlich verfügt Herr Rechtsanwalt Schmidt auch in vielen anderen Bereichen des Familienrechts über jahrelange praktische Erfahrung.<br><br>Darüber hinaus berät er auch im ERBRECHT, z.B. bei der Prüfung und Erstellung eines Testaments wie auch bei der Prüfung und Geltendmachung von Erbschaftsansprüchen.<br><br>Wenn Sie Fragen haben zu dem Leistungsspektrum oder einfach zum Kennenlernen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Schmidt sehr gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Familien- und Erbrecht
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