Unsere Kanzlei deckt mit ihren Fachanwaltsqualifikationen, Spezialisierungen und Tätigkeitsschwerpunkten ein breites Spektrum der anwaltlichen Beratung und Vertretung ab. Im Bereich des Familienrechts unterstützten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen, in Fragen des Zugeswinnausgleichs, der Ehescheidung, des Unterhalts- oder Umgangsrechts.
Unser Büro ist Mo.-Do. von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Fr. von 8.30 - 17.00 Uhr besetzt. Besprechungstermine können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht
Seit 1997 zur Anwaltschaft zugelassen. Auftretungsberechtigt vor allen Amts-und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten in Deutschland.