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Impressum - RA Kanzlei von der Wehl

Anwaltskanzlei von der Wehl
Fachanwälte

Verantwortlich für den Inhalt:
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

Kanzleianschrift Kiel
Alter Markt 1 - 2, 24103 Kiel
Telefon: 0431-91116
Fax: 0431-96671
e-mail: info@vonderwehl.de
Umsatzsteuernummer: 1922109106


Thomas und Stefan von der Wehl sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik zugelassen. Sie sind beide Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Schleswig, Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig, die zugleich Aufsichtsbehörde ist.

Berufsständische Regelungen: Berufsordnung, Beschlüsse der 3. Sitzung der 2. Satzungsversammlung (In-Kraft-Treten 1.5.2002), Fachanwaltsordnung, Bundesrechtsanwaltsordnung, Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, Neufassung der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft ab 1. 11. 2001, Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
(EuRAG) v. 9. 3. 2000 (BGBl. I S. 182), Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession. Sämtliche berufsständischen Regelungen sind im Volltext über die Bundesrechtsanwaltskammer zu finden.

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Mündliche oder schriftliche Auskünfte, die außerhalb eines Mandatsverhältnisses erteilt werden, sind unverbindlich. Kostenlose Rechtsberatung verbietet uns das Gesetz.

Anwaltsgebühren werden nach dem Gegenstandswert berechnet, der im gerichtlichen Verfahren auch Streitwert genannt wird und rechtsverbindlich nur vom Gericht festgesetzt wird. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühren. Anwaltliche Gebühren in Scheidungssachen werden nicht z.B. nach dem Aufwand berechnet.

Wir weisen darauf hin, dass die von uns erhobenen Gebühren für Aufträge bis zum 30.06.2004 ausschließlich nach der BRAGO
(Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) berechnet werden. Für unbedingte Aufträge ab dem 01.07.2004 gilt das RVG (RechtsanwaltsVergütungsGesetz). Die einzelnen Gebühren sind bei uns nicht günstiger als bei anderen Anwälten. Wir erheben auch keine anderen Gebühren als andere Rechtsanwälte. Wir beschränken uns bei der Gebührenerhebung aber auf das absolut notwendige Maß der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren. Dies kann im Einzelfall (bei Ehescheidung durch erfolgreichen Antrag auf Streitwertreduzierung) zu Gebührenersparnissen führen. Einzelheiten entnehmen Sie den entsprechenden Unterseiten.

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