Fachanwanwaltskanzlei Familienrecht und Erbrecht
Seit über 30 Jahren begleiten wir Menschen bei der Klärung ihrer familienrechtlichen Probleme. Wir raten dabei grundsätzlich zu rechtzeitigen vertraglichen Regelungen. Im Konfliktfall versuchen wir zunächst, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Vielfach finden dabei direkte Gespräche mit der Gegenseite statt.
Wenn alle außergerichtlichen Bemühungen gescheitert sind, vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten vor den Familiengerichten der zuständigen Amtsgerichte und Oberlandesgerichte in ganz Deutschland. Alternativ bieten wir auch eine neutrale Mediation für Ehe- oder Lebenspartner an.
Wir beraten und vertreten bei allen familienrechtlichen Fragen, insbesondere zu den Themen:
Trennung,
Unterhalt für Kinder, Ehe- oder Lebenspartner sowie Angehörige von Patchwork-Familien,
gemeinsames und alleiniges Sorgerecht für eheliche und nichteheliche Kinder,
Umgangsrecht,
Vermögensauseinandersetzung (Immobilien, Mietwohnung, Hausrat, etc.),
Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft,
gesetzlicher und schuldrechtlicher Versorgungsausgleich,
Vor- und Nachteile einer Scheidung,
Scheidungsverfahren (Ablauf, Kosten),
Scheidung und Steuern (z.B. begrenztes Realsplitting),
Scheidung und Erbrecht,
Europäisches Ehe- und Familienrecht.
Zur Vermeidung einer Auseinandersetzung gestalten wir auch Eheverträge sowie Verträge für nichteheliche Partnerschaften oder eingetragene Lebenspartnerschaften, die an die jeweilige Situation individuell angepasst sind.
Tragen Sie Ihre Kanzlei mit vollständigen Kontaktdaten (Telefon, Fax, Email) und Bild ein, damit Mandanten direkt Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.
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