Sabine Seip ist seit 1983 als Rechtsanwältin in Berlin tätig. Seit 1996 ist sie Notarin und seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht. Als Rechtsanwältin ist sie seither nahezu ausschließlich im Familienrecht und im Erbrecht tätig. Die Gestaltung von Eheverträgen, Lebenspartnerschaftsverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen gehören ebenso wie die Durchführung von Ehescheidungen, streitige Auseinandersetzung in Unterhaltsfragen oder den Folgen von Trennung und Scheidung zu ihren Tätigkeitsfeldern. Dabei benutzt sie selbstverständlich ihren Juris-Anschluß und hält sich auch fallbezogen über die neueste Rechtsprechung informiert. Unabhängig davon gehört laufende Fortbildung in ihren Rechtsgebieten zu den Selbstverständlichkeiten ihres beruflichen Alltags. Sie vertritt überwiegend vor den Familiengerichten in Berlin und Brandenburg, dem Kammergericht und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht, aber auch in anderen Bundesländern.
DJB, EAF, ARGE Familienrecht im DAV
Ehescheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Eheverträge, Erbverträge, Ehegattentestamente,
Deutsch, Englisch
Erstes Staatsexamen 1980 in Freiburg/Breisgau
Zweites Staatsexamen 1983 in Berlin
Anwaltszulassung 1983 in Berlin
Zulassung zum Kammergericht 1988
Notarzulassung 1996
Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
Mitglied der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 bis 2006
Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin von 1997 bis 2005
Mediationsausbildung 1996/1997
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