Frau Rechtsanwältin Treumann ist seit 1999 als Rechtsanwältin mit familienrechtlichem Schwerpunkt tätig, seit 2005 Fachanwältin für Familienrecht. Sie vertritt ihre Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Fragen des Unterhaltsrechts, der Vermögensauseinandersetzung, der elterlichen Sorge, des Umgangs sowohl im Rahmen eines Scheidungsverfahrens als auch isoliert hiervon. Die außergerichtliche Streitbeilegung durch Abschluß von Eheverträgen bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen hat für sie - in geeigneten Fällen - Priorität vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
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