Comtesse & Comtesse

 Roya Comtesse

 

Scheidungsanwältin Comtesse in Saarbrücken

Jahr 2000: Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht

Erteilung Fortbildungszertifikat:

Fortbildung kann man sehen ! Mit dem Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer wurde Frau Rechtsanwältin Comtesse für den Nachweis der regelmäßigen Fortbildung ausgezeichnet

Beschreibung:

Die Lebensumstände Partnerschaften, Ehe und Familie und Aufgabenverteilung in diesen Bereichen haben sich in den vergangenen zwanzig – dreißig Jahren wie nie zuvor geändert. Entsprechend hat der Gesetzgeber versucht diese tatsächliche Entwicklung rechtlich zu untermauern, sodass bereits bei Eingehung einer Partnerschaft Rechtsberatungsbedarf entstehen kann, umso mehr aber bei Beendigung derselben.

Rechtsanwältin Comtesse ist seit zwanzig Jahren auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig, so u.a. in den Bereichen außergerichtliche Beratung, Entwurf von Ehe-und Erbverträgen sowie Scheidungsfolgevereinbarungen, gerichtliche Vertretung in I. und II. Instanz sowie internationales Familienrecht.

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein, Saarländischer Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Schwerpunkte:

Familien- und Erbrecht, Arzthaftpflichtrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch, Französisch, Sonstige

Biografie:

1980 Abitur
1980-1986 Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken, 1. Staatsexamen
1987-1989 Referendarzeit in Saarbrücken, 2. Staatsexamen
12.1989 Zulassung als Rechtsanwältin in Saarbrücken
1995 Zulassung als Rechtsanwältin beim Saarländischen Oberlandesgericht



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