Das Familienrecht ist der wesentliche Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit, die ich seit 1985 ausübe. Ich verfüge über langjährige Erfahrung und kann meine Mandanten deshalb bei Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Hausratteilung, elterlicher Sorge und Umgangsrecht sowie Gewaltschutz kompetent beraten und vertreten. Mein grundsätzliches Ziel sind einvernehmliche außergerichtliche Lösungen, weil sie Geld und Nerven sparen. Ist dies nicht möglich, führe ich Prozesse zügig und mit der erforderlichen Konsequenz. Meine Kanzlei ist technisch hervorragend ausgestattet. Alle notwendigen Hilfsmittel stehen mir zur Verfügung. Die Arbeitsabläufe sind optimiert, sodass ich mich ganz auf die Betreuung meiner Mandanten konzentrieren kann.
ArGe Familienrecht
Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Rechtsanwalt: seit 1985
Fachanwalt für Familienrecht: seit 1997
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