Rechtsanwalt Thomas Mayer ist seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. Kernpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Thomas Mayer sind das Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht und das Familienvermögensrecht (einschließlich entsprechender Ehevertragsgestaltung).
Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV,
Deutscher Anwaltsverein e.V.,
Mitgliedschaft des Deutschen Forums für Erbrecht
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