Seit 1991 ist die Kanzlei im Familienrecht tätig. Wegen der Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Steuerberaterin in der Kanzlei ergibt sich eine besondere Kompetenz bei der Bearbeitung solcher Familienrechtsfälle, wo es um das Einkommen und/oder den Gewinn sowie das Vermögen Selbständiger, Gewerbetreibender oder abhängig Beschäftigter mit stark schwankenden Einkommen geht. Diese Kompetenz wird flankiert durch die weitere Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht, da in Unterhaltsfragen sehr häufig arbeitsrechtliche Fragen einen Schwerpunkt des jeweiligen Falles bilden.
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