RA Johannes Linsig

 Johannes Linsig

 

Fachanwalt für Familienrecht Johannes Linsig

-Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Trennung
und Scheidung (Fachanwalt für Familienrecht seit Bestehen der Fachanwaltschaft 1989)
-Familienrechtliche Vertragsgestaltung, auch Folge- und Übernahmeregelungen von Familien-betrieben
-Regelung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
-Erbrechtliche Fragen, Testamente
-Familien- und Paar-Mediation

Mitgliedschaften:

MAV, DAV, ARGE Arbeitsrecht, ARGE Familien- und Erbrecht

Schwerpunkte:

Familienrecht, Arbeitsrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch, Italienisch

Biografie:

_ 1983 Rechtsanwaltszulassung
_ 1988 OLG-Zulassung
_ 1989 Kanzleigründung
_ Fachanwaltzulassung: Arbeitsrecht 1989, Familien- und Erbrecht 1998



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