Dornhoff & Dornhoff

 Cornelius Dornhoff

 

Rechtsanwalt Cornelius Dornhoff

Die Kanzlei Dornhoff & Dornhoff wurde 1965 durch den Rechtsanwalt Rolf Dornhoff in Neuss gegründet. Sie ist damit eine der traditionsreichen Kanzleien im Rhein-Kreis Neuss. Seit 1996 leitet sein Sohn, Rechtsanwalt Cornelius Dornhoff, in zweiter Generation die Kanzlei.

Wir sind eine seit Jahren auf Familien- und Erbrecht spezialisierte Kanzlei. Klein, aber fein. Denn wir haben früh erkannt: Viel hilft nicht immer viel. Niemand kann haspeln und spinnen zugleich. Wer sich verzettelt, verliert leicht den Überblick. Komplexe juristische Sachverhalte aber verlangen hohes qualifiziertes Fachwissen, profunde Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung. Ein Generalist kann das nicht leisten. Ein Spezialist schon.

Unser Wissen und unsere Erfahrung setzen wir gewinnbringend für Sie ein. Versiert, verläßlich und vorausschauend beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen des Familien- und Erbrechts.

Besondere Kompetenz haben wir in der Vertretung Selbständiger, Unternehmer und Gesellschafter erworben. In familien- und erbrechtlichen Fragen bieten wir eingehende Beratung im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche und steuerliche Aspekte, die den Fortbestand Ihres Unternehmens auch im Falle einer Scheidung oder Erbauseinandersetzung sichert.

Gern regeln wir Ihre Interessen außergerichtlich in einer einvernehmlichen Vereinbarung. Wenn nötig, vertreten wir Sie aber auch engagiert vor allen Amtsgerichten, Landes- und Oberlandesgerichten. Bundesweit.




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