Rechtsanwaltskanzlei Stefan Pfalzgraf & Sven Gröbmüller,tätig auf dem Gebiet des FamR seit 1992, Erstreiten des sog.Hausfrauenurteils des BGH im Jahre 2001,Erstreiten einer Entscheidung des BVerfG im Jahre 2003 zum Steuervorteil eines wiederverheirateten Ehegatten
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