Kommentare über Schmerzensgeld im Zugewinn:

| Drucken |

Seite: 1 2

Kommentare Kommentare
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
552 von 1082 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 19.04.2007 - 12:38:31:

Zitieren
#1
habe die dringende Frage, wie die "Teilung" aussieht, ob ja o. nein, wenn dauerhafte/irreparable Schäden vorhanden sind u. zwar so, dass man z.B. Hilfe (Haushalt u.z.T. persönl....u.ä...)braucht. Wie wird dann Schmerzensgeld u. Schadenersatz... gerechnet/geteilt????
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
501 von 1009 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 19.04.2007 - 13:01:18:

Zitieren
#2
ich bitte diese Frage im Forum diskutieren zu lassen und ein paar mehr Details mitzuteilen (wer ausgleichspflichtig usw.)
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
446 von 912 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 02.12.2008 - 17:08:27:

Zitieren
#3
Ihre Frage / Meinunng?
Was ist zu erwarten, wenn eine junge Frau nach schweren PKW-Unfall eine max. hohe Querschnittlähmung hat, der Ehemann sich nach wenigen Monaten verabschiedet und die Scheidung einreicht, aber schon Schmerzensgeld anteilig wg. eines erforderlichen Hausumbaues ausgezahlt wurde?
Würde mich sehr interessieren, danke für Ihre Antworten!

Gruß Gast
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
450 von 919 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 02.12.2008 - 17:14:51:

Zitieren
#4
ich verstehe die Frage nicht ganz. Wenn Teile des Schmerzensgeldes in gemeinsames Vermögen geflossen sind, wird nur noch über diese Teile des Vermögens ein irgendwie geartete Ausgleich zu schaffen sein.

Grundsätzlich will der BGH Schmerzensgeld in den Zugewinnausgleich miteinbeziehen, was nicht nur ich, sondern viele andere Praktiker für unsachgemäß halten.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
462 von 928 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 13.01.2009 - 14:18:19:

Betreff: Zugewinn, Schmerzaensgeld nach Unfall
Zitieren
#5
Hallo noch mal Herr v.d.Wehl,

zu dem vorher angesprochenen Beispiel: Die Ehe war sehr kurz vor dem Unfall erst geschlossen worden (drei Monate zuvor), der Ehemann ist arbeitslos, die Frau hatte ihn als Sekretärin mit langjähriger Anstellung bereits vorher 2 J. lang durchgezogen. Dann der Autounfall, an dem sie unschuldig war, das Schmerzensgeld wurde anteilig ausbezahlt, weil sie ein Haus bauen wollte/musste, um mit der ultrahohen Querschnittlähmung mit Beatmung eine Unterbringung hat. Diese Haus ist jetzt gerade in der Fertigstellung. Zwei Monate nach Einlieferung bei uns, d.h. 1 Jahr nach dem Unfall später hat der Ehemann eine andere, das kommt raus, Trennung jetzt fast ein Jahr lang, Scheidung läuft. Der Mann hat ihr kürzlich mitgeteilt, dass nach seinem Anwalt ihm auch ein Teil des Schmerzensgeldes zustehe, was nach dem Buchstaben ja wohl auch so ist.

Frage: Wie wäre Ihre Einschätzung, wenn er auf Herausgabe eines Teiles klagen würde, was würde man ihm zusprechen bei der Lage der Dinge? Hat er überhaupt Chancen, dass ein Gericht bei dieser Sachlage ihm etwas zuspricht oder ist nicht nach Treu und Glauben ohnehin zu erwarten dass er nichts bekäme?
Immerhin hat er ja zur Bewältigung kaum beigetragen auch nicht zur Linderung ihrer Situation in Form von Pflegeleistungen o.Ä., sie war die ganze Zeit im Krankenhaus.

Danke für eine Antwort!
vonderwehl1


Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
467 von 928 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 13.01.2009 - 14:37:14:

Zitieren
#6
ich würde nicht zahlen und die Frage gerichtlich klären lassen
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
430 von 885 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 20.08.2009 - 14:45:54:

Zitieren
#7
Sgh Herr von der Wehl,
in einem laufenden Sch.Verfahren will die
Gegenpartei beim Zugewinn Schmerzensgeld
in Ansatz bringen. Dieses Geld wurde in 1999 für einen erlittenen Unfall gezahlt
und ist in die gem. Haushaltskasse eingeflossen u. verbraucht worden.
Das Geld diente als Abfindung.
Gehört dieser Betrag nun in den Zugewinn
und muß er berücksichtigt werden. Die vertretenden Kollegen sind sehr unterschiedlicher Meinung. Das BGH scheint sich hierzu auch nicht festzulegen. Gibt es Urteile?
Danke für Ihre Antwort u. einen schönen Tag.
MfG W. Samse
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
429 von 884 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 09.11.2009 - 15:40:34:

Zitieren
#8
Ich habe durch einen Unfall eine 52%ige Invalidität erlitten und dafür von meiner privaten Unfallversicherung eine Geldleistung erhalten. Wird diese beim Zugewinnausgleich mit berücksichtigt?
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
416 von 857 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 20.11.2009 - 14:25:57:

Zitieren
#9
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Aufmerksamkeit habe ich ihren Beitrag bez. Schmerzensgeld im Zugewinn gelesen, da evtl. in dem Bereich bei meinen Fall, eine Klärung gerichtlicher seits zu erwarten ist.
Kurz zu meinen Fall. Nach ca. 5 Jahre Ehe, hatte ich vor 2 Jahren einen Verkehrsunfall mit resultierender 100% Schwerbehinderung und bleibender Lähmung. Auszug der Ehefrau ca. 1 Jahr nach Unfall, sprich vor einem Jahr. . Schmerzensgeld Auszahlung ist demnächst zu erwarten und wird daher vor der Scheidungseinreichung eingehen. Daher meine Frage: hat meine Ehefrau Anspruch, da sie mich ja nicht lange bzw. überhaupt nicht pflegen musste und bin ich überhaupt zur Aussage verpflichtet ? Wen es ein gültiges Urteil im dem Bereich gibt, und das Schmerzensgeld in meinem Fall nicht Berücksichtigung im Zugewinn darstellt ?
Danke im voraus.
Ein dankbarer Gast
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
416 von 896 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 26.05.2010 - 12:46:59:

Zitieren
#10
Hallo Herr Wehl,
mit Interesse 'mußte' ich leider Ihre Seiten verfolgen... Ich bin vor ca 13 Jahren zu 100% schwerbehindert geworden ; habe wegen (massiv) bleibender Schäden Schmerzensgeld bekommen... Habe mich mit letzter Kraft da'rausgezogen' u. gehe zum Glück wieder arbeiten! Aber jetzt nach der Trennung von meinem Mann will er sich an meinem Schmerzensgeld bereichern, was ich für den drohenden Fall - Pflegefall zu werden o. betreutes Wohnen - mir weglegen will, damit ich den Kindern nicht zur Last werde... Muß ich denn genaue Auskunft über Schmerzensgeld- erhalt,-höhe etc. abgeben? Kann ja nicht richtig sein, daß er einen Teil davon bekommt, das Geld ist dann spurlos verschwunden "verbraucht" u. er zieht sich dann im Notfall natürl. weil dann - geschieden - aus jeder Verantwortung raus u. die Kinder müßten dann evtl. mitzahlen. Das kann doch nicht so richtig sein!!?!; sich auf "Vater Staat" o.Krankenkasse da zu verlassen wäre zieml. leichtsinnig u. dumm, wenn man nicht am Hungertuch nagen wollte u. jede Lebensqualität + Hilfe im HH. wäre dann endgültig verloren, wenn dafür kein Geld mehr da ist - .!?! Was kann ich da machen? Ich bitte Sie verzweifelt um Ihren schnellstmöglichen Rat. Danke.
Beste Grüße
Ich, eine Leidgeprüfte (in doppelter Hinsicht so gesehen)- namenslos - wohl aus verständl. Gründen.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
407 von 809 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 24.02.2011 - 08:01:15:

Zitieren
#11
Guten Morgen-mein Mann möchte sich nach 17 Jahren scheiden lassen. Durch einen Behandlungsfehler habe ich vor einigen Jahren 100.000 Euro Schmerzensgeld bekommen die aber komplett in den Umbau meines Hauses gegangen sind. Ich stehe alleine im Grundbuch. Es bestehen aber noch gemeinsam unterschriebene Darlehen von insgesamt 120.000 Euro. Wie verhält sich dann die Berechnung bei einem Zugewinn? Mein Mann erwartet wohl Geld von mir.
Vielen Dank
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
356 von 733 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 16.04.2012 - 13:07:57:

Zitieren
#12
Ich bin durch einen unschuldigen Verkehrsunfall querschnittgelähmt und habe nach 8 Jahre andauernden Zivilprozess gegen die HUK-Coburg ein Schmerzensgeld von 200.000,00 € vom OLG Frankfurt am Main -wegen dauerhaften Leiden und körperliche Einbußen- zugesprochen bekommen. Obwohl ich eine schriftliche Bestätigung über den Verzicht des Schmerzensgeldes von meiner Nochehefrau habe, hat sie mich nun verklagt. Das Geld war auf ein Extra-Konto von mir angelegt. Sie fordert nun über 129.000,00 € von mir. Der erste Satz des Richters beim Familiengericht in Hanau lautete: "Schmerzensgeld gilt als Zugewinn" und eine grobe Unbilligkeit wird nicht gesehen. Die Bestätigung gilt als formunwirksam, weil kein Notar dabei war. Urteilsverkündung ist am 16.07.2012. Das soll Recht sein ? Zuerst bekomme ich das Geld von einem Richter zugesprochen und nun bekomme ich es von einem Richter genommen.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
308 von 659 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 18.08.2013 - 17:54:50:

Zitieren
#13
Im November wurde ich bei einem Vergleich "verurteilt" 65.000,00 € an die gesunden Famlienmitglieder zu bezahlen. Demnach bekam meine Ex 40.000,00 € und die Kinder jeweils 12.500.00 €.(gesamt: 65.000,00 €) Somit hatte ich mein Schmerzensgeld verteilt, weil ich noch zusätzlich erhebliche Rechtsanwaltgebühren und Gerichtskosten zu zahlen hatte. Das soll Rechtsprechung in Deutschland sein? Mir wurde ein BGH-Urteil aus dem Jahre 1981 vorgehalten. Ein Urteil, dass über 32 Jahre alt ist.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
334 von 682 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 27.08.2013 - 08:34:37:

Zitieren
#14
Hallo, nach unserer Eheschkießung habe ich 100000€ Schmerzensgeld für eine schlechte OP bekommen, die OP war vor unserer Ehe. Das Geld hab ich 2008 in unser Haus gesteckt. Jetzt da wir uns trennen wird das Haus verkauft und wir haben ca. 130000€ über. kann ich die 100000€ wieder entnehmen da sie mir gehörten? Muss ich es als Zugewinn teilen?
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
306 von 646 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 01.11.2013 - 20:06:34:

Zitieren
#15
Wenn ich aufgrund eines Arztfehlers bei Entbindung Schden genommen habe, d. h. Stuhlinkontinent bin, ist dieses Schmerzensgeld wirklich dem Anfangsvermögen zuzurechnen?

Seite: 1 2

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services