Kommentare über Scheidungskosten vom Ehepartner?:

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Victoria
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Fertig 07.03.2010 - 22:14:33:

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#1
Hallo, meine Frage. Zählen Trennungsjahre mit zu den Ehejahren und werden im Versorgungsausgleich mitgerechnet ?
MfG
A.K.
Victoria
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Fertig 16.03.2010 - 17:45:00:

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#2
Trennungsjahre zählen bei Berechnung des Versorgungsausgleichs mit zu den Ehejahren. Nach § 1587 Abs.2 BGB gilt als Ehezeit der Zeitraum vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde bis zum Monatsende vor der Zustellung des Scheidungsantrags.
In Ausnahmefällen kann aber bei sehr langer Trennungszeit ein Beschränkungsgrund nach § 1587 c BGB in Betracht kommen, soweit die Durchführung des Versorgungsausgleichs grob unbillig wäre.

16.03.2010 Rechtsanwältin Eichberger
Victoria
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Fertig 14.09.2010 - 22:36:16:

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#3
Wir sind nicht mal ein Jahr verheiratet und haben keine gemeinsame Kinder. Gibt es in diesem Fall irgendwelche Ausnahmen bei Scheidung?
Victoria
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Fertig 22.10.2010 - 11:07:29:

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#4
Ja, wenn der Scheidungsantrag innerhalb von 3 Jahren nach der Eheschließung zugestellt wird, wird der Versorgungsausgleich nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag durchgeführt.
Dadurch wird das Verfahren erheblich beschleunigt.
Victoria
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Fertig 08.06.2011 - 17:47:52:

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#5
Wenn die noch eine schöne Summe bekommt muß Sie dann VKH gleich zurück zahlen? Eventuell auch meine da ich ja dann Schulden habe??
Victoria
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Fertig 10.08.2011 - 16:42:26:

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#6
Ist Ihnen ein Urteil bekannt, in welchem Zuschüsse/Unterstützung für Soldaten vom Bund/Bundeswehr geregelt sind, hinsichtlich der Ehescheidung?
Victoria
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Fertig 12.08.2011 - 11:45:52:

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#7
Hallo Guten Tag,

ist Ihnen evtl. ein Urteil bekannt, in welchem ein Soldat Beihilfen im Rahmen einer Scheidung erhält, seitens des Dienstherrn?
Es soll sich insbesondere um besondere Härten handeln, wie z.B. Ehescheidung während Auslandsaufenthalt!
Danke schon mal im voraus!
Victoria
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Fertig 13.10.2014 - 18:33:58:

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#8
Guten Tag,

ich beziehe 911,- Euro Trennungsunterhalt (+ Unterhalt für unseren 14-jährigen Sohn, der bei mir lebt). Ein Scheidungstermin steht noch nicht fest. Sie wurde aber von meinem Ehemann eingereicht. Die Richterin soll jetzt über den nachehelichen Unterhalt entscheiden, da mein Mann und ich mich nicht einig werden.

Nun meine Frage: Ich soll jetzt aufgrund von Scheidungsfolgekosten über 2.000,- Euro zahlen an meinen Anwalt zahlen. Diesen Betrag "darf" ich monatlich in Raten zu je 250,- Euro begleichen. Dieses Geld fehlt mir natürlich sehr, da ich ja auch Miete etc. bezahlen muß. Muß ich das eigentlich bezahlen und wenn nicht, wer dann und an wem muß ich mich da wenden? Scheidungskosten werden ja mit Sicherheit auch noch auf mich zukommen? Ich bin sehr verzweifelt!

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