Kommentare über Rechtsanspruch auf einen Kita- und Kindergartenplatz: Erstattung von Kinderbetreuungskosten:

| Drucken |
Kommentare Kommentare
TRuppel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 20.06.2012
Ort: Hessen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
279 von 501 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 10.08.2012 - 04:17:30:

Zitieren
#1
sehr geehrter Herr Ruppel,
meine beiden Kinder die jetzt im Sommer 4 und 5 Jahre alt werden haben kein Kindergartenplatz mehr. Habe gestern die Kündigung erhalten weil ich die Kinder angeblich zu unregelmäßig in den Kindergarten bringe in Juli fehlten sie verteilt 8 Tage lang wo meine jüngere Tochter 5 Tage krank war und die anderen Tage habe ich Ausflüge gemacht. Jetzt finde ich kein neuen Kiga Platz vor allem für meine große die Vorschülerin ist ab diesen Jahr... Dürfen die meine Kinder einfach aus den Kiga werfen????

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services