Fachanwalt für Familienrecht |
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Grundlagen |
Beispielfall ScheidungDenken Sie daran: das RVG hat die Scheidung im Vergleich zur BRAGO zwar um 16,5 % vergünstigt, aber im Vergleich zu unserem Angebot bis zum 01.07.04 um wiederum 16,5 % verteuert. Wir haben uns deswegen etwas überlegt und arbeiten mit dem Antrag an das Familiengericht den gesetzlichen Streitwert in einvernehmlichen Scheidungsverfahren um 25% zu reduzieren. Entscheiden darüber kann allein das Gericht. In vielen Fällen machen die Familiengericht dies mit. Dabei ist Streitwertreduzierung auch nicht gleich Gebührenreduzierung.Die Anwaltskosten berechnen sich im Scheidungsverfahren nach dem Gegenstandswert. Dieser Wert wird idR. vom Gericht errechnet und ergibt sich aus dem 3-fachen Monatsnettogehalt beider Eheleute. Beispiel einer kinderlosen Ehe: Ehemann ist Angestellter und verdient monatlich 2.567,00 Euro netto. Nach der Gebührentabelle, die für alle Anwälte Grundlage
ist, ergibt sich bei diesem Beispielswert eine
1,3 Verfahrensgebühr netto von 735,80 Euro. So würde die übliche
Kostenrechnung (ohne Gerichtskosten) aussehen:
So würde die Rechnung aussehen, wenn bei unserer Beauftragung der Gegenstandswert aufgrund der Einvernehmlichkeit der Scheidung um 25 % reduziert wird:
Die Ersparnis an Anwaltskosten beträgt im Beispielsfall weitere fast 15 %. Insgesamt erspart das RVG und eine Streitwertreduzierung wiederum rund 1/3 der Anwaltskosten. |
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