Kommentare über Entschädigung Abgeordnete = Einkommen?:

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vonderwehl
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Fertig 03.03.2007 - 08:49:03:

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#1
Meiner Meinung verdienen die eh schon alle zu viel Geld.
vonderwehl
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#2
Das mag sein, dass diese Personengruppe teilweise im Vergleich zu ihrer Leistung überalimentiert ist. Aber im Bereich des Unterhaltes ist es doch vorteilhaft, wenn der Unterhaltsschuldner ein gesundes Einkommen hat. Dann kann er auch viel Unterhalt zahlen.
vonderwehl
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Fertig 11.09.2007 - 13:35:55:

Betreff: Abgeordnetenentschädigung
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#3
Die Anrechnung 1/3 zum Einkommen war mir bekannt. Ich kann dies aber nicht verstehen, weil bei der Berechnung von ALG II eine solche Aufwandsentschädigung überhaupt nicht mit angerechnet wird. Wo ist da die Logik?
vonderwehl
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Fertig 03.12.2007 - 15:59:57:

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#4
Inwieweit sind die mandatsbedingten Aufwendungen zu belegen. Muß ich ein Fahrtenbuch führen und jedes Telefonat im Zusammenhang mit der Mandatstätigkeit aufschreiben?
vonderwehl
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Fertig 03.12.2007 - 16:35:33:

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#5
wie es in der Praxis zu handhaben ist, kann ich leider nicht sagen. Das könnte u.U. der Steuerberater? Je mehr belegt werden kann, desto weniger wird angerechnet.
vonderwehl
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Fertig 10.06.2009 - 11:58:48:

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#6
hallo ich hätte gerne interessante zahlen über abgordnete
Templer
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#7
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