Kommentare über Unterhaltsrecht 2008: Der Betreuungsunterhalt:

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schendel
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Fertig 22.11.2007 - 17:53:41:

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#1
Wird es denn ein neue Altersphasenmodell geben, dass bzgl der Vollerwerbstätigkeit niedrigere Werte vorsieht (darüber liest man nichts, bislang gilt a OLG Celle beispielsweise die Vollendung des 16. Lebensjahres des jüngsten Kindes als "Aufruf" zu Vollerwerbstätigkeit).
Nach meiner Erfahrung wenden die Gerichte das bestehende Altersphasnemodell sturr an.
Oder wird es wirklich rein subjektive Einzelfallentscheidungen gebe?

Mfg

Heinz Suelmann
schendel
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Fertig 14.12.2007 - 10:40:49:

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#2
Bin ich grundsätzlich verpflichtet, einer Frau Betreuungsunterhalt zu bezahlen, wenn ich mit dieser Frau nicht verheiratet bin und laut einem aktuellen Beschluss des Sozialgerichts mit dieser Frau auch nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Wie sind die rechtlichen Bestimmungen und wie kann ich mich dieser Forderung der ARGE gegenüber erwehren?
schendel
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Fertig 03.01.2008 - 13:45:28:

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#3
Guten Tag,
mein Ex-Mann hat mir zum 01.01.08 keinen Ehegattenunterhalt mehr überwiesen. Nur noch den Kindesunterhalt in Höhe von 350,00 €.
Ich arbeite halbtags und mein Kind ist in der 4. Klasse.
Mir bleiben jetzt noch 36.04€ im monat für Essen,Trinken, Kleidung usw.
Kann das das neue Gesetzt gutheißen??
Wo sollen denn die Arbeitsplätze auf einmal alle herkommen.....???
schendel
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Fertig 03.01.2008 - 19:53:58:

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#4
Mein Exmann bekommt ca.1800.-Euro Netto raus,habe zwei Kinder mit ihm im Alter von
9 und 12 Jahren,was steht mir Unterhalt für die Kinder zu?
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Fertig 08.01.2008 - 18:57:47:

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#5
Mir hat heute eine Richterin gesagt.... das der Gesetzgeber die Erziehung der Kinder in seiner Hand haben möchte von da her sollen FRauen arbeiten gehen.

Da frage ich mich in was für einer Zeit wir leben.... haben wir aus der Vergangenheit NICHTS gelernt ???????

Meine Tochter ist sprachbehindert und durch maßnahmen ihres Vaters auch emotional nicht fähig, mit allem klar zu kommen .
Für mich bedeutet das, das ich auch in der Schule präsend sein muß... Hausaufgaben MUß ich mit ihr machen da sie sie sonst garnicht macht oder nichts versteht ....

Und dann sagt mir da eine .... ich solle ganz tags arbeiten gehen...
und von wo kommen bitte die Jobs her .... mein Ex wollte nach meiner Ausbildung nicht das ich arbeiten gehe .... und nu kann ich gucken mit den 400 Euro Job`s....

Das reicht aber hinten und vorne nicht aus ...
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Fertig 08.01.2008 - 19:16:02:

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#6
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Fertig 01.02.2008 - 14:11:35:

Betreff: Neues Unterhaltsrecht
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#7
Das neue Unterhaltsrecht ist sicherlich von Vorteil, da es genügend Frauen in der Vergangenheit gegeben hat, die jahrelang zuhause gesessen und auf die Kosten ihrer Ex-Männer gelebt haben.
Für den Unterhaltspflichtigen war es, aus finanzieller Sicht, schwer möglich eine Zweitfamilie zu gründen.
Ich selbst lebe seit 2,5 Jahren in Trennung. Ich habe einen 3 jährigen Sohn und gehe 20 Std./Woche arbeiten.
Die Gegenseite verlangt von mir nun, dass ich meinen Sohn in einer Tagesstätte ganztags betreuen lassen soll, damit ich einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen kann. Zudem beruft sich die Gegenseite auf Verwirkung, was die ganze Sache nicht einfacher macht.
Mir ist mittlerweile bewusst, dass es wohl einige Männer gibt, die sich einfach mal auf Verwirkung berufen, da sie sich hierbei wohl an dem Weg der Unterhaltspflicht vorbeischleichen mögen. Ist ziemlich enttäuschend, wenn der zukünftige Exmann versucht, mit falschen Tatsachen, das Gericht negativ zu beeinflussen.

Meine Frage:
Kann verlangt werden, dass man sein Kind, welches sowieso schon vom Kindsvater negativ beeinlusst wird und dadurch sehr sensibel ist, aus seinem sozialen Umfeld (Kindergarten, Freunde im Ort etc.)herrausreissen muss, damit es in den Nachbarort in eine Tagesstätte geht und die Mutter sich eine neue Arbeitsstelle in Vollzeit suchen muss, obwohl sie einer Halbtagstelle nachgeht???

Wenn dies das neue Unterhaltsrecht sein soll, dann frage ich mich, ob
unsere Kinder wirklich an erster Stelle stehen!
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Fertig 10.02.2008 - 21:00:56:

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#8
Der Vater meiner Tochter war schon verheiratet und zahlt seit 3 Jahren Unterhalt an seine Ex-Frau, welche arbeiten geht und an seinen Sohn, 7 Jahre. Wir haben uns vor 0,5 Jahren getrennt würde ich Unterhalt bekommen? Gehe auch arbeiten, 25 Std/Woche. Meine Tochter ist in einer anderen Stufe als sein Sohn, da vom Nettogehalt der Unterhalt an die Ex-Frau abgezogen wurde. Ändert sich etwas für meine Tochter?
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Fertig 08.03.2008 - 13:59:41:

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#9
wie sieht es mit der Zumutbarkeit einer Ganztagsbeschäftigung aus bei einem alleinerziehenden Elternteil mit zwei Kindern, 11 und 14 Jahre, bei dem ein Kind Lernprobleme aufweist, zu dem es auf die Hilfe des Elternteiles angewiesen ist. Für die Bewältigung der Hausaufgaben und des Lernens am Nachmittag braucht das Kind viel Zeit und Ruhe, sowie das häusliche Umfeld. (laut Gespräch mit dem Lehrer)
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Fertig 16.03.2008 - 16:16:02:

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#10
Hallo, inwieweit ist nach den drei Jahren das eheprägende Einkommen entscheidend? MFG Franz
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Fertig 02.04.2008 - 13:16:33:

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#11
Müssen Ehepartner die Schulden, die der Partner allein verusacht hat (wie z.B. eigenes überzogenes Girokonto) bei einer Trennung mittragen, oder nur gemeinsam unterzeichnete Angelegenheiten ?
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Fertig 27.04.2008 - 23:47:19:

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#12
bekomme ich auch unterhalt wenn wir ein haus zusammen haben,das noch nicht abgezahlt ist.yvonne
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Fertig 31.05.2008 - 11:21:27:

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#13
Hallo, wie sieht es denn fuer alleinerziehende vollzeitarbeitende Vaeter aus, die an ihre Ex ohne Ende Ehegattenunterhalt zahlen muessen ? Ex feiert krank ...
Gruss. Thomas
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Fertig 21.10.2008 - 15:25:39:

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#14
Wo kann ich eine Neuberechnung des Kinderunterhalts vornehmen lasse, ohne Anwaltskosten eingehen zu müssen, wenn eine Einnahmequelle nachhaltig entfällt?
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#15
31.05.2008 Thomas
Na wie sieht es denn aus feiert Sie immer noch krank?

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