Kommentare über Wohnkostenanteil des Selbstbehaltes:

| Drucken |
Kommentare Kommentare
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
350 von 688 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 09.12.2007 - 17:20:29:

Zitieren
#1
Ein Ehepaar läßt sich scheiden. Der Ehemann zieht aus, die Ehefrau bleibt im Haus, beide arbeiten, keine Kinder. Beide zahlen zu gleichen Teilen den Kredit.In welcher Höhe darf der Ehemann Miete verlangen?
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
313 von 644 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 17.05.2008 - 21:52:28:

Zitieren
#2
Mein Mann, 47 J., möchte sich nach 9-monatiger Ehe wieder scheiden lassen. Er mietet einen Wohnung für 450 Euro/mtl. incl. Nebenkosten. Sein Nettolohn schwankt zwischen 2000-2300 Euro/monatl. Davon zahlt er für seine 21-jährige Tochter (studiert in Mexico) 200,-- Euro Unterhalt. Ebenfalls für seine 13-jährige Tochter 200,-- Unterh. Ich ,50 Jahre, bin seit Mai 07 von meinem ersten Ehemann geschieden.Aus dieser Ehe besteht eine Scheidungsfolgevereinbarung und eine Unterhaltsverzichtserklärung für die Fälle der Not beiderseits. Habe ich Anspruch auf Unterhalt an meinem jetzigen Ehemann? Trennungsunterhalt? Und wenn, in welcher Höhe? Ich bin seit 25 Jahren nicht mehr berufstätig.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
303 von 646 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 08.08.2008 - 17:40:25:

Zitieren
#3
Falsch mich läst man obwohl ich ein titel und anspruch auf unterhalt habe, in 30qm Wohnraum wohnen,das mit arbeit und unter Hartz4.Das seit jahren.Er der noch Mann,sein Wohnzimmer hat 42qm,und erzahlt nur 245 Euro abtrag an die Bank.danke.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
304 von 597 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 08.08.2008 - 17:45:44:

Zitieren
#4
das neue scheidungsrecht sagt Du sehe zu das Du dich bemühen tust.Selbst ist die Frau,Da wird nicht mal mehr gefragt,nach schuld und Jahre.Unsere mühe eine gute mutter gewessen zu sein,den Mann den rücken frei halten, dafür werden wir heute bestraft.Das ist meine die ich durchlebe Persöhnliche meinung.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
278 von 555 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 03.03.2009 - 15:05:54:

Zitieren
#5
Der Selbstbehalt von € 1000 ist aber gering, wenn ich, um in der Nähe des Kindes (und der noch nicht geschiedenen Frau) zu leben, im gleichen Ort mir eine Wohnung angemietet habe, die meiner beruflichen Position und Einkommen eigentlich entspricht. Die Kaltmiete beträgt aber € 650, warm 8€ 820. Mehr als die 1000 Euro Selbstbehalt will mir die "gegnerische" Anwältin aber nicht zugesprochen wissen. Was kann ich tun? Vielen Dank!
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
262 von 535 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 28.08.2009 - 18:36:28:

Zitieren
#6
Hallo habe eine frage ich arbeite als schichtler verdiene 1700 euro mtl.meine noch frau am 2 sep. scheidung arbeitet 1200 mtl. sie will von mir mit kindesunterhalt von 650 Euro haben Kind 3jahre und geht in den kindergarten muß ich ihr soviel zahlen weil wenn ich dann die scheidung auch noch bezahlen muß oder sollte dann bleiben mir monatl.45 Euro miete versich. und soweiter sind schon dabei. und ich habe eine neue partnerin muß sie dann noch für mich sorgen?auch wenn sie selber zahlungen und schulden und zwei kinder hat die nicht bei ihr leben bitte helfen sie mir mein anwalt kriege ich keine vernünftige antwort

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services