Kommentare über Die Auseinandersetzung gemeinschaftlicher Sparguthaben bei Trennung und Scheidung:

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2331ralf
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Fertig 12.11.2008 - 10:59:51:

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#1
wenn ein Ehegatte bereits kurz vor der Trennung mehr als die Hälfte des Guthabens vom gemeinsamen Konto abhebt (nachweisbar), welcher Rechtsweg bleibt?
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Fertig 24.07.2009 - 22:29:04:

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#2
Wenn ich alleinig Geld auf das Festgeldkonto meiner Frau (alleinige Kontoinhaberin) eingezahlt habe und wir uns trennen, gehört das Geld automatisch meiner Frau?
Danke für die Hlfe!
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Fertig 13.08.2009 - 10:48:14:

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#3
Diese Frage läßt sich nur mit einem "das kommt darauf an" beantworten. In der Regel steht das Geld nur demjenigen Ehegatten zu, der alleiniger Kontoinhaber ist. Die Ehegatten können aber - auch stillschweigend - eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren. Der BGH hat als Beispiel für eine solche stillschweigende Bruchteils-gemeinschaft in einem Urteil aus dem Jahr 2000 (FamRZ 2000, 1696) folgendes aufgeführt: "Leisten beide Ehegatten Einzahlungen auf ein Einzelkonto und besteht Einvernehmen, dass die Ersparnisse beiden zugute kommen sollen, so steht ihnen die Forderung gegen die Bank im Innenverhältnis im Zweifel gem. § 742 BGB zu gleichen Teilen zu."
Wenn also das auf dem Konto eingezahlte Geld z.B. dazu diente, gemeinsame Anschaffungen für den Lebensunterhalt zu finanzieren oder als gemeinsame Altersvorsorge gedacht war, dann kann in der Regel von einer gemeinsamen Berechtigung der Ehegatten an dem Konto ausgegangen werden. Ich hoffe, Ihre Frage ist hiermit beantwortet.
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Fertig 19.08.2009 - 12:03:05:

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#4
Bsp. Konto weist Guthaben von 5000 Euro auf Ehefrau hebt nach Trennung 600 Euro ab .Ehemann sichert Rest da Belastungen Haus usw 2 Tage später abgehen.Ehemann legt Rest auf Festgeldkonto will ja kein Unrecht begehen.Ehefrau fordert aber nun hälftiges Guthaben von 4400 Euro da ja Ehekonto wie soll das dann gehen? Oder darf der Ehemann der das Geld verdient dann in die Schuldenfalle geschickt werden?Ehefrau sperrt Kontokarten usw das ist dann korrekt???
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Fertig 06.09.2009 - 16:37:23:

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#5
meine frau hat ein konto bei einer anderen bank. sie verwaltet auch dort unser sparkonto.nach der trennung vor derscheidung enthält sie mir das mir zustehende geld vor
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Fertig 09.11.2009 - 22:51:16:

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#6
ich habe an geschuedenen Ehegatten zugewinnausgleich gezahlt. kann der steuermindernd angegeben werden bei der ESt?
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Fertig 09.11.2009 - 23:02:33:

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#7
ich habe an geschiedenen ehegatten zugewinnausgleich, nach verrrechnung, 500,00 € gezahlt. Kann dieser betrag in die ESt aufgenommen werden?
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Fertig 19.11.2009 - 16:05:08:

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#8
Bezahlter Zugewinn kann steuerlich leider nicht geltend gemacht werden.Wenn Sie nachehelichen Ehegattenunterhalt bezahlen, können Sie diesen im Wege des so genannten Realsplittings als Sonderausgabe absetzen.
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Fertig 04.01.2010 - 18:41:39:

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#9
Ich möchte meinen verh.Töchtern Geld
schenken. Wie kann ich sicher sein, daß bei einer evtl.Scheidung das Geld geteilt wird?
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Fertig 19.01.2010 - 11:07:08:

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#10
Bsp. Konto weist Guthaben von 5000 Euro auf Ehefrau hebt nach Trennung 600 Euro ab .Ehemann sichert Rest da Belastungen Haus usw 2 Tage später abgehen.Ehemann legt Rest auf Festgeldkonto will ja kein Unrecht begehen.Ehefrau fordert aber nun hälftiges Guthaben von 4400 Euro da ja Ehekonto wie soll das dann gehen? Oder darf der Ehemann der das Geld verdient dann in die Schuldenfalle geschickt werden?Ehefrau sperrt Kontokarten usw das ist dann korrekt???
Haben Sie eine Antwort??
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Fertig 05.02.2010 - 22:09:50:

Betreff: Antwort zur Anfrage vom 19.01.10
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#11
Wenn vom gemeinsamen Konto Geld abgehoben wird, um davon gemeinsame Hausschulden zu bezahlen, dann besteht insoweit kein Ausgleichsanspruch der Ehefrau. Der Rest ist dann aber hälftig zu teilen unter Berücksichtigung des von der Ehefrau schon abgehobenen Betrages. Grundsätzlich spielt es aber keine Rolle, wer das Geld verdient hat. Wenn Geld von einem Ehegatten auf ein gemeinsames Konto transferiert hat, dann gehört dem anderen die Hälfte davon, es sei denn, es wäre ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes vereinbart worden.

RA R. Hein
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Fertig 05.02.2010 - 22:12:23:

Betreff: Zugewinn und Steuer
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#12
[quote=]ich habe an geschuedenen Ehegatten zugewinnausgleich gezahlt. kann der steuermindernd angegeben werden bei der ESt?[/quote]

Zahlungen auf den Zugewinnausgleich können grundsätzlich nicht steuerlich abgezogen werden.
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Fertig 12.02.2010 - 14:24:32:

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#13
Antwort zur Anfrage vom 19.01.10

Gibt es hierzu irgendwo ein Urteil?
Akz oder so.
MfG
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Fertig 16.02.2010 - 09:10:22:

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#14
Antwort zur Anfrage vom 19.01.10

Gibt es hierzu irgendwo ein Urteil?
Akz oder so.
MfG
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Fertig 29.03.2010 - 16:18:13:

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#15
Wenn beide Kontoinhaber sind und noch am 1 Januar auszieht wartet dann bis Lohn Mann am 14 eingeht macht abhebung von gemeinsamen Konto angeblich einvernehmen der ander Kontoinhaber dann Belastungen begleicht und den Rest auf Seite legt ohne selbst gelebt zu haben die noch aber dann erst am 20 Januar zum Anwalt geht urplötzlich kann doch rein theoretisch nicht der halbteilungsgrundsatz greifen? da doch gemeinschaftskonto einvernehmlich oder?

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