Kommentare über Nachehelicher Unterhalt durch Abänderungsklage beseitigt! Anwaltskosten gut investiert! Teil V:

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DrIngeRötlich
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Fertig 07.07.2011 - 10:54:56:

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#1
Hallo,
meine Tochter wohnt bei ihrer Mutter, geht zur Schule, beabsichtigt anschliessend zu studieren und vollendet diesen Monat ihr 18. Lebensjahr. Der Unterhalt gemaess Stufe 3 der DT wurde vom Jugendamt durch Beschluss des AG tituliert. Ich bat das Jugendamt um Herausgabe des Titels und um die Einkommensnachweise der Mutter, zwecks Neuberechnung des Volljaehrigenunterhalts. Das Jugendamt teilte mir nur mit, das die Mutter mit der Herausgabe der Einkommensnachweise nicht einverstanden sei. Zum Titel wurde mir mitgeteilt, das sich dieser auf die Stufe 3 bezieht und somit die Rechtgueltigkeit bei Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch verliert.
Ich moechte noch anmerken, das ich zu meiner Tochter bis zu meiner erneuten Heirat im Jahr 2006 eine gute Beziehung hatte. Danach wurde jeder Kontakt unterbunden.

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