Kommentare über Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte lediger Väter beim Sorgerecht:

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boerger
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Fertig 03.11.2012 - 10:23:26:

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#1
So jetzt steht es fest. 1 BvR 420/09 Es ist Menschenrechtsverletzend und Verfassungswidrig den Vater eines Kindes von der Sorge auszuschlie en. Die begglngsrereaung bis zum Gesetzesentwurf ist auch gleich mit beschlossen. Alle bisher nicht sorgeberechtigten, nichtverheirateten V ter k nnen nun bei den Familiengerichten Antr ge auf gemeinsames Sorgerecht stellen. Das Verfassungsgericht hat ebenfalls noch eine Entscheidungsvorgabe mitgegeben. Es ist das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu erteilen, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Au er Frage, ein Kind braucht beide Eltern und dies entspricht in 99% aller F lle dem Wohl des Kindes. Dort wo vergewaltigt worden ist, V ter Alkoholiker oder Drogenabh ngig sind, gilt dies nat rlich nicht.Also wir 99% aller V ter die bisher diskriminiert wurden gehen jetzt zu den Amtsgerichten und k mmern uns jetzt um unsere Kinder wie es sich geh rt. Oder wer will jetzt noch warten bis der Gesetzentwurf im Herbst und der Beschluss Fr hjahr 2011 kommt? Am Ende einigen die sich nur auf die Antragsl sung und nicht wie vom Europ ischen Gerichtshof f r Menschenrechte gefordert auf die automatische L sung, was so sicher wie das Amen in der Kirche wieder wegen Diskriminierung vom EGH verurteilt werden wird. Dann m ssten wir Diskriminierten erstmal sowieso zum Amtsgericht.Wer dann allerdings erst kommt stellt sich in der Schlange hinten dran, denn alle Papis die jetzt beantragen stehen auf der Liste ganz oben. Wer zu erst kommt malt zuerst.ERSTER !!!!Kinder wir kommen !!!

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