Kommentare über Unterhaltsanspruch während eines freiwilligen sozialen Jahrs:

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412 von 791 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 15.05.2012 - 07:21:03:

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#1
Dir steht der Teil zu, den du bezahlt hast . . . da geht es nicht nach Jahren!Wenn das Haus voll fnrznaieit wurde, gehf6rt euch bis jetzt ja quasi kaum was, sondern nur den Kreditgebern. Saubere Lf6sung: Verkaufen, vom Erlf6s die Schulden tilgen, und wenn dann noch was fcbrig bleibt, he4lftig teilen.

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