Kommentare über Befristung des Unterhalt nach Unterhaltsreform:

| Drucken |
Kommentare Kommentare
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
392 von 744 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 23.04.2007 - 00:43:20:

Zitieren
#1
Muß ich wirklich für nur 5 1/2 Ehejahre, ein Lebenlang zahlen,Obwohl sie in der Ehe ihre Schulden aus der ersten Ehe abgetragen hat und wie sie fertig war die Scheidung einreichte
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
340 von 678 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 23.04.2007 - 12:42:54:

Zitieren
#2
Ich denke, dass müssen Sie unter normalen Umständen sicherlich nicht. Die Informationen sind aber extrem knapp gehalten. Vielleicht sollte die Frage im Forum diskutiert werden.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
374 von 705 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 01.06.2007 - 12:12:07:

Zitieren
#3
Hallo.
Wie wird denn die Dauer der Ehe definiert ? Von der Heirat bis zur Scheidung, oder nur bis zur Trennung ?
Gruß
Klaus
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
312 von 645 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 10.09.2007 - 17:11:16:

Zitieren
#4
Hallo Hr. v.d.Wehl,

ich bin nun schon seit 3jahren geschieden, meine Exfrau lebt mit Ihrem "neuen" schon seit zwei Jahren zusammen, wir haben zwei Kinder, die bei Ihr leben. Mir ist klar dass ich für meine Kinder Unterhalt bezahlen muss, aber zwischenzeitlich arbeitet sie auch wieder und ich zahle trotzdem noch an sie. Ich muss mich einschränken wo auch immer, und sie bekommt Lohn/Kindergeld/Kindesunterhalt/Unterhalt von mir/ Ihr "neuer" Arbeitet auch. So langsam bekomm ich das gefühl die leben in saus und braus. Ich bin Selbständig und habe momentan nichtmal die Möglichkeit Werkzeug für meine Tätigkeit zu kaufen. Mit freundlichen Grüssen Roland
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
317 von 656 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 27.09.2007 - 13:06:53:

Zitieren
#5
An Roland

Wenn deine Ex schon zwei Jahre einen Neuen hat, gilt das als eheähnliche Beziehung und der Ehegatten-Unterhaltsanspruch fällt vollständig weg !
Wehr dich !!

Übrigens, wenn sie das Kindergeld bekommt, darfst du die Hälfte davon von Kindesunterhalt (nach Düsseldorfer Tabelle) abziehen, auch wenn die Kids bei ihr leben (Macht immerhin 2x 77 Euro aus).

Der Kindesunterhaltsanspruch bleibt solange diese nicht Volljährig sind, egal, ob die Ex arbeitet. Erst bei Volljährigkeit haben die Kinder UH-Ansprüche gegeb BEIDE Eltern. Dann spiel auch das Ek der Ex eine Rolle.
Grüße
Jürgen
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
325 von 652 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 23.10.2007 - 16:35:47:

Zitieren
#6
Bekomme ich nach 24 Jahren Ehe und 2 erwachsenen Kinder nach unserer Scheidung Unterhalt?

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services