Kommentare über Gemeinsame steuerliche Veranlagung im Trennungsjahr:

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kistler
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Fertig 07.10.2007 - 14:09:55:

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#1
Hallo,
kann ich nach der Scheidung von Steuerklasse 1 auf 2 wechseln. Das gemeinsame Kind ist bei der Frau gemeldet, ich habe ien halbes kind auf der Lohnsteuerkarte ?
kistler
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Fertig 19.01.2009 - 13:16:02:

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#2
Hallo, meine Frage zu obigen Artikel ist: Gilt dies auch, obwohl wir nie richtig gemeinsam gewirtschaftet haben, wir hatten stets getrennte Konten. Gruß Nancy
kistler
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Fertig 04.04.2010 - 17:49:22:

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#3
Lebe seit Mai 2008 getrennt von meiner Frau und unseree Ehe wurde im Juni 2009 geschieden.Ich wollte mit ihr für die Jahre 2007 und 2008 eine gemeinsame Steuererklärung machen.Sie hat ohne mich zu fragen eine getrennte Veranlagung für die beiden Jahre gemacht und ich muß noch in diesen Monat 5000,00 Euro an Finanzamt zahlen und habe es nicht.Von meiner Ex Frau bekomme ich keine Antwort auf Schreiben ,was mache ich nur?LG D.Falk
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Fertig 04.04.2010 - 17:56:07:

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#4
Bin seit Mai 2008 getrennt lebend von meiner Frau und seit Juni 2009 geschieden.Wollte mit ihr für die Jahre 2007 und 2008 eine gemeinsame Steuererklärung machen,sie hat ohne es mich wissen zu lassen trotz anders vereinbart eine getrennte Veranlagung für die beiden Jahre gemacht und ich muß noch in diesem Monat 5000,00 Euro an das Finanzamt zahlen und habe sie nicht! Was mache ich nur? Kann mir jemand helfen...Lg.D.Falk
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Fertig 07.12.2010 - 12:53:52:

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#5
BGH, Urteil vom 18.11.2009, Az.: XII ZR 173/06
Leitsatz

Ein Ehegatte kann auch dann verpflichtet sein, dem - der steuerlichen Entlastung des anderen Ehegatten dienenden - Antrag auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn er während der Zeit des Zusammenlebens steuerliche Verluste erwirtschaftet hat, die er im Wege des Verlustvortrags in einem späteren Veranlagungszeitraum zur Verminderung seiner eigenen Steuerlast einsetzen könnte. Wenn die Ehegatten die mit Rücksicht auf eine - infolge der Verluste zu erwartende - geringere Steuerbelastung zur Verfügung stehenden Mittel für ihren Lebensunterhalt oder eine Vermögensbildung, an der beide Ehegatten teilhaben, verwendet haben, ist es einem Ehegatten im Verhältnis zu dem anderen verwehrt, für sich die getrennte steuerliche Veranlagung zu wählen. Durch die Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung macht er sich schadensersatzpflichtig.

kistler
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Fertig 10.02.2011 - 16:03:46:

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#6
Beginn des Trennungsjahres 2008 - Scheidung 2011 - hat der mehrverdienende Ehegatte Anspruch auf Zusammenveranlagung 2008 und 2009?
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Fertig 02.11.2011 - 19:32:39:

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#7
Mein/unser Problem:Wir haben das Trennungsjahr innerhalb der gemeinsamen Wohnung verbracht,ich als Alleinverdiener
habe, wie früher auch, den gemeinsamen Unterhalt bestritten.WIE kann ich das dem Fi-Amt "belegen"?
kistler
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Fertig 16.11.2011 - 12:31:17:

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#8
hallo,
ich lebe seit februar 2009 getrennt, für letztes jahr 2010 haben wir gemeinsam veranlagte steuererklärung gemacht und 1100,00 aerstattungsbetrag wurde auf das konto von meinem getrennt lebenden ehemann überwiesen. steht mir die hälfte davon zu? auch wenn ich in isolvenz war 2010??? bisher wurde immer an den insolvenzverwalter überwiesen??!!
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Fertig 01.02.2012 - 19:44:17:

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#9
Ich lebe seit 2011 getrennt und habe nun für die Steuererklärung 2010 getrennte Veranlagung gewählt da ich Steuerklasse 5 und mein Mann Steuerklasse 3 mit 3-fachem Einkommen hat. Die Steuerklasse 4 hat er mir in dem Jahr verweigert. Jetzt will er mich auf Zusammenveranlagung verklagen. Hat er eine Chance?

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