Kommentare über Aktuelles zum Wohnvorteil beim Ehegattenunterhalt:

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137 von 257 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 16.05.2012 - 13:08:40:

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#16
Ab Scheidung kann man ja den vollen Wohnwert anrechnen lassen.Z.B ich bin Rentner bek.1035 Euro Rente.Wohne mit m.Kids (2) in unserem Haus das uns je zur 1/gehört.Bei der 1Unterhaltsberechnung wurde mir 500 Euro Wohnvorteil angerechnet.Wie sieht es jetzt aus?Müßte jetzt fast 2000Euro bWohnvorteil zahlen.Kann ich aber nicht,und wer bek.das Geld



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138 von 266 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 26.12.2012 - 23:12:07:

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#17
Hallo,
ich lebe seit 2 Jahren in Scheidung. Mein Exmann hat nach 23 Jahren Ehe ziemlich überraschend die Familie verlassen. wir haben 5 gemeinsame Kinder. Ich habe während der Ehe 17 Jahre nicht gearbeitet, aufgrund der Kinderbetreuung. Ich bin Beamtin und hatte ca. 2 Jahre vor der Trennung einen 12 Stunden Job annehmen können. Während der Trennung hat sich mein Gesundheitszustand derart verschlechtert, dass ich diese Arbeit nicht mehr ausüben konnte und mich seitdem in vorübergehender Zuruhesetzung befinde. Hieer nun meine Frage: habe ich unteer diesen Bedingungen einen Anspruch auf ehegedingten nachteilsausgleich und evtl. sogar ehegattenunterhalt!?
danke für die Antwort!
Frank


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137 von 258 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 28.06.2013 - 16:20:24:

Betreff: Wohnvorteil
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#18
Hallo,
meine Ex Frau und ich hatten in der Trennungsphase eine Gütertrennung über Notar vereinbart,darauf hab ich meine Frau die vereinbarte Summer u.a. am gemeinsamen Haus ausbezahlt.In der Trennungsphase hat sie mit unseren Kindern eine Wohnung angemietet.In der Unterhaltsberechnung wurde auch ein Wohnvorteil von 1000Euro einbrechnet.Nun sind wir Rechtskräftig geschieden und mein Frau hat selber ein Haus gekauft(fast schuldenfrei;-)) und die Kinder wohnen bei ihr.Muß ich im nachehelichen Unterhalt für die Kinder weiter den Wohnvorteil zahlen?
LG Frank



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121 von 239 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 27.02.2015 - 13:49:15:

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#19
Mein Freund wurde am 25.09.2013 geschieden.Nun verlangt die Ex Auskunft über das eheliche Vermögen(Ehezeit von 24.04.1998-25.09.2013).Laut Notarvertrag vom 06.08.2014 wurde jedoch das eheliche Vermögen aufgeteilt,es war gemeinsames Wohneigentum vorhanden.Steht Ihr der Zugewinn daraufhin noch zu? Sie lebte mit gemeinsamen Kind allein ab Dez.2010 - Mitte August 2014 im gem.Wohneigentum(ca.200qm Wohnfläche ohne das Kellergeschoß,was auch nochmal ca.70-80qm sind).Er bezahlte alle!Verbindlichkeiten fürs Wohneigentum,auch die gemeinsamen Kreditraten,sowie auch Ihre Autoversicherung und Ihre Lebensversicherung.Das Haus wurde aber vor der Ehe gebaut und er bezahlte auch da alle Kosten von einem Baukonto,was nur Ihm gehörte.Als Sicherheit fürs Haus dienen seine 2 Kapitallebensversicherungen,nichts von Ihr.Für das Haus bekam Sie am 06.08.2014 einen Anteil von 75.000 € ausgezahlt.Das Haus gehört nun Ihm allein.Wie verhält es sich da mit dem Wohnvorteil,weil er ja ausgezogen war?

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