Unterhaltsreduzierung durch Kurzarbeit bei Daimler AG?
Am 8. Dezember 2008 wurde zwischen der Werkleitung und dem Betriebsrat eine Vereinbarung dahingehend getroffen, daß die Produktion im Sindelfinger Werk unter den Bedingungen der Kurzarbeit in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 gefahren wird.
Welche Auswirkungen hat dies auf eine Unterhaltsverpflichtung, wenn der Unterhaltsverpflichtete von der Kurzarbeit betroffen ist?
Finanziell bedeutet die Vereinbarung zunächst, daß die Betroffenen Kurzarbeitergeld erhalten; hinzu kommt ein Zuschuß des Arbeitgebers aufgrund des Manteltarifvertrages, s daß insgesamt 80 % des Bruttoentgeltes erreicht werden können (ohne Schichtzuschläge).
Dies bedeutet eine Herabsenkung des Bruttoeinkommens um 20 % und damit eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse, welche Voraussetzung für eine Unterhaltsabänderung ist, zumal momentan nicht absehbar ist, ob die Kurzarbeit über den 31.03.2009 hinaus verlängert werden wird.
Betroffenen raten wir daher, ihre Zahlungsverpflichtungen anwaltlich überprüfen zu lassen, egal, ob dies Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt betrifft.
Dasselbe gilt natürlich auch für Mitarbeiter anderer Firmen, sofern in der nächsten Zeit möglicherweise auch bei den Automobilzulieferern oder ganz anderen Unternehmen Kurzarbeit beschlossen wird.
(Geändert 12.12.2008 - 13:39:18) 2071 mal gelesen
Autor:
Dr. Inge Rötlich
Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte
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