Die schnelle Scheidung 0/5

Der Wunsch nach einer schnellen Scheidung ist nicht selten Gegenstand der Erstberatung aus Anlass der Trennung von Eheleuten.

Dabei gilt es, das Trennungsjahr abzuwarten ehe ein Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden kann. Leben die Eheleute bereits seit ungefähr zehn Monaten getrennt, begegnet der Scheidungsantrag bei den meisten Familiengerichten auch keinen Bedenken.

Ein Getrenntleben kann dabei ebenso innerhalb der Ehewohnung erfolgen, solange und soweit die Ehegatten getrennt schlafen, sich nicht mehr versorgen und gemeinsame Unternehmungen unterbleiben. In vielen Fällen leben die Beteiligten zunächst für eine gewisse Zeit innerhalb der Ehewohnung getrennt, ehe einer von Ihnen auszieht oder aber die Ehewohnung vollständig aufgelöst wird.

Zu beachten ist hierbei, dass zuletzt im Kalenderjahr der Trennung die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer und damit die Beibehaltung der begehrten Steuerklasse 3 möglich sind.

Eine Scheidung kann dadurch beschleunigt werden, dass die Eheleute bereits im Trennungsjahr ihre Rentenkonten beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung klären lassen. Die Dauer des gerichtlichen Scheidungsverfahrens kann auf diese Weise um rund einen Monat oder mehr verkürzt werden.

Eine weitere Beschleunigung des Verfahrens kann dadurch erreicht werden, dass der beauftragte Rechtsanwalt seinen Auftrag zur Durchführung der Scheidung rasch und ohne weitere Verzögerungen umsetzt und auch im laufenden Verfahren die Dauer der gerichtlichen Tätigkeiten stets im Auge behält.

Die Absprache des Scheidungstermins mit allen Beteiligten ist ebenso förderlich wie die rasche Bearbeitung von Anfragen, die das Familiengericht an die Eheleute richtet. Nicht selten sind es die Erfahrung und die Kenntnis des Gerichts, die den Fachanwalt dazu befähigen, das Verfahren beschleunigt durchzuführen und damit den Interessen der Partei am besten zu dienen.

Rechtsanwalt Schendel: Einverständliche Scheidungen – bundesweit.


geschrieben am: 13.04.2010 - 22:17:21 von: schendel in der Kategorie Scheidung
4576 mal gelesen
Fragen und Antworten: 2 Kommentare


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24.03.2014 - 23:56:50:
Und ich möchte auch nicht mehr ein Kind, geschweige mit im schlafen nur deshalb. Wäre das ein Grund für eine Härtefall- Scheidung?
27.01.2014 - 14:57:31:
Seit 7Jahren getrennt lebend.Kein Vermögen,Bargeld oder ähnliches beidseitig vorhande,sowie Rente am Existenzminimum.Frage: Was kostet die...

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