Kommentare über Begrenzung des nachehelichen Unterhalts bei kinderloser Ehe – keine ehebedingten Nachteile :

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Schimmelpenning
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Fertig 15.04.2010 - 16:26:38:

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#1
Ist ja insofern schön.
Aber was ist wenn Ehefrau(39) auf Depr usw macht kann ja nicht arbeiten?
Ehemann hatte Ausbildung schon fertig Ehefrau bestand Prüfung nicht und arbeitete nebenbei in erlerntem Beruf ohne Abschluss? Nicht gemeldet usw

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Fertig 15.04.2010 - 17:35:24:

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#2
Ist ja insofern schön.
Aber was ist wenn Ehefrau(39) auf Depr usw macht kann ja nicht arbeiten?
Ehemann hatte Ausbildung schon fertig Ehefrau bestand Prüfung nicht und arbeitete nebenbei in erlerntem Beruf ohne Abschluss? Nicht gemeldet usw

Was bleibt?
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Fertig 16.04.2010 - 10:12:21:

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#3
Ist ja insofern schön.
Aber was ist wenn Ehefrau(39) auf Depr usw macht kann ja nicht arbeiten?
Ehemann hatte Ausbildung schon fertig Ehefrau bestand Prüfung nicht und arbeitete nebenbei in erlerntem Beruf ohne Abschluss? Nicht gemeldet usw
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Fertig 19.04.2010 - 14:01:18:

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#4
Es ist nicht erkennbar wie alt die Frau ist oder war?Aufgrund welcher Tatsache wurde Fiktiv Einkommen berechnet?
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Fertig 20.09.2010 - 18:20:13:

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#5
Wieviele Jahre bekommt man wenn man(n) nicht vorbestraft ist?
Und mittlererweile selbst Depressionen hat aber echte?
Gibt es dann mildernde Umstände?
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Fertig 30.09.2010 - 17:21:55:

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#6
BGH: Sekundäre Darlegungslast für ehebedingte Nachteile (Quelle: ARGE FamR im DAV)”
Was ist wenn Ehefrau behauptet wegen Pflegekinder (keine leiblichen Kinder vorhanden)
seit ende der Lehre nicht gearbeitet zu haben?
Der Ehemann aber detaierte Nachweise Namen usw Betriebe bringt das all die Jahre nebenbei (unangemeldet)gearbeitet hat .
Das sogar über Jahre nebenbei Gewerbe hatte(Finanzamt), das dann natürlich auf anraten des Anwaltes schnell abgemeldet wurde(rückwirkend versteht sich)Sie sogar Mini Job aufgibt wegen angeblicher Krankheit was dann??
Mit freundlichen Grüßen

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Fertig 05.10.2010 - 14:16:39:

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#7
Antwort gibt es zwar keine!
Aber die Defenition Kinderlos würde mich interessieren.Also die Defenition der Richter was ist Kinderlos?
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Fertig 10.05.2011 - 20:38:02:

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#8
Ich bekomme nach der Scheidung von meinen Exmann Rente aus der Ehe.Meine Rente ist klein zusammen werde ich viel wennige wie mein Ex haben weil er noch arbeitet.Steht mir noch Unterhalt zu?
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Fertig 24.02.2015 - 13:49:58:

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#9
Hallo ,
er lebt noch;-)
Würden Sie mir diese Frage beantworten.
Urteil auf Trennungsunterhalt Amtsgericht
für zwei Jahre. Dann Scheidung zum 15.4.11 Zustellung 12.5.11
Rechtskraft 15.6.11 Juni 2011 auch brav den Unterhalt komplett bezahlt und wenige Tage später einen angeblichen Rückstand aus diesem TU Urteil.Dann Vergleich ab Rechtskraft Unterhalt vor Landgericht 48 Monate.
Nun die Frage:Mit Rechtskraft der Scheidung erlischt der bis zur Scheidung gegebene Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Aus einem Titel (das ist zum Beispiel ein Urteil, ein Beschluss oder ein Vergleich, den Sie im Unterhaltsrechtsstreit geschlossen haben) auf Trennungsunterhalt kann nach der Scheidung nicht mehr vollstreckt werden, er ist für den Unterhaltsberechtigten künftig praktisch nichts mehr wert.
Somit müsste ich Unterhalt bis 15.6.2015 zahlen laut meiner Recherche.

Da der Anspruch TU aber mit Rechtskraft entfällt und ich den TU Juni 2011 erst am 27.6.2011 mit einem angeblichen Rückstand überwiesen hatte(Dame änderte Konto) dürfte die Sache doch theoretisch zum 31.5.15 erledigt sein?
Nachweis der Überweisung 27.6.11 habe ich natürlich. Ebenso dürfte ja auch eine Verjährung eingetretenn sein, da man mich nicht angemahnt hatte?Wenn Sie mir das beantworten könnten, wäre ich sehr dankbar, da das eine kleine Genugtuung wäre. Gruß

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#10
ich werde mich (kinderlos und geringes einkommen netto 870 € ) von meinem mann trennen . was kann ich erwarten
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#11
Der Weg zum Arbeitsamt

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