Kommentare über Nachehelicher Unterhalt – Begrenzung und Befristung: Beweislast für ehebedingten Nachteil durch BGH :

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ra-lindhofer-ffb
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Fertig 30.09.2010 - 17:18:12:

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#1
BGH: Sekundäre Darlegungslast für ehebedingte Nachteile (Quelle: ARGE FamR im DAV)”
Was ist wenn Ehefrau behauptet wegen Pflegekinder (keine leiblichen Kinder vorhanden)
seit ende der Lehre nicht gearbeitet zu haben?
Der Ehemann aber detaierte Nachweise Namen usw Betriebe bringt das all die Jahre nebenbei (unangemeldet)gearbeitet hat .
Das sogar über Jahre nebenbei Gewerbe hatte(Finanzamt), das dann natürlich auf anraten des Anwaltes schnell abgemeldet wurde(rückwirkend versteht sich)Sie sogar Mini Job aufgibt wegen angeblicher Krankheit was dann??
Mit freundlichen Grüßen

ra-lindhofer-ffb
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Fertig 06.10.2010 - 14:24:37:

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#2
BGH: Sekundäre Darlegungslast für ehebedingte Nachteile (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Wenn der Unterhalt herabgesetzt und zeitlich begrenzt werden soll, muss der Unterhaltspflichtige die Tatsachen darlegen und beweisen, die für eine Befristung sprechen. Hinsichtlich der Tatsache, dass ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind, trifft den Unterhaltsberechtigten aber nach den Regeln zum Beweis negativer Tatsachen eine sog. sekundäre Darlegungslast (Klarstellung der Senatsurteile vom 14. November 2007 - XII ZR 16/07 - FamRZ 2008, 134; vom 16. April 2008 - XII ZR 107/06 - FamRZ 2008, 1325; vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -FamRZ 2009, 1990 und vom 28. März 1990 - XII ZR 64/89 - FamRZ 1990, 857).
Der Unterhaltsberechtigte muss die Behauptung, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substantiiert bestreiten und seinerseits darlegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sein sollen. Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden.
Az XII ZR 175/08, Urteil vom 24.3.2010


Wenn ich dieses richtig interpretiere?
Kinderlos laut deutschem Recht
Pflegekinder haben keinen Status im Gesetz
Ehefrau verdiente bei Heirat 300 Mark(200Euro)
könnte heute 400 Euro im Beruf verdienen
Somit wäre doch kein Nachteil vorhanden?oder
Alles nur Betrachtungsweise
ra-lindhofer-ffb
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Fertig 14.10.2010 - 09:03:36:

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#3
Frau erbrachte ärztliches Attest, indem bestätigt wurde, sie könne nicht mehr an Arbeitszeit leisten als bisher. Kinder waren 16 und 12 J. alt. Freikauf meinerseits in Höhe von 8500,- €. Jetzt, bei Neuberechnung des Kindesunterhalts, ältester wurde 18, kommt heraus, dass Frau unmittelbar nach Scheidung Vollzeit arbeitet.
Welche Möglichkeiten sind gegeben? Hat Frau bewußt "Abzocke" betrieben?
ra-lindhofer-ffb
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Fertig 17.10.2010 - 19:40:47:

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#4
guten tag,ich habe mit einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart und wir haben beide den nachehelichenunterhalt ausgeschlossen,da meine ex frau aber zwei wochen vor der Unterschrift bei einem Notar unsere Tochter geboren hat, ist das familiengericht zu der entscheidung gekommen diesen ehevertrag für sittenwitrig einzustufen.ist das rechtens? sie hat seit mai 2009 eine wochenendsbeziehung mit der sie auch die urlaube und feiertage verbringt,bin ich trotzdem verpflichtet nachehelichen unterhalt zu zahlen ? danke im vorraus für Ihre Mühe
ra-lindhofer-ffb
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Fertig 01.11.2010 - 18:16:20:

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#5
ich habe meinen selbständigen Job vor Jahren aufgegeben, um an den neuen Arbeitsplatz des Exmannes mit Kind und Kegel im europäischen Ausland die Bedingung Familienzusammenführung am Arbeitsplatz des Ehemannes mitzutragen. Nun hat er sogar meinen noch bis 2011 gültigen Unterhaltstitel gekappt, das Gericht führte nicht meine Lohnpfändung aus und ignoriert meine Argumentation, dass ich meinen Job aufgab, damit er nach zweijähriger Arbeitslosigkeit überhautp wieder in den Arbeitsprozess kam.
Ich werde also bestraft, dass ich meine Arbeit aufgab für seinen beruflichen Wiedereinstieg um ihm den Rücken freizuhalten und die gemeinsame Brut zu versorgen zu Lasten meiner beruflichen Tätigkeit und Rentenvorsorge.
Ich gehe auf die Barrikaden, was sagen Sie? Gruß anna
ra-lindhofer-ffb
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Fertig 31.01.2011 - 17:42:38:

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#6
während meiner Ehe habe ich auf Drängen meines Mannes wegen seiner Behinderung meinen Vollzeitjob gekündigt. Im weiteren Verlauf bin ich aufgrund seines Verhaltens (gutachterlich nachweisbar)psychisch erkrankt mit der Folge einer vollen Erwerbsunfähigkeit. Habe ich nun Anspruch auf nachehelichen Unterhalt? Er erhält ca. 2.500 € Rente, ich nur knapp 700?
ra-lindhofer-ffb
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Fertig 10.05.2011 - 14:44:08:

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#7
Ist es möglich, einen am Scheidungstermin 2009 geschlossenen Vergleich nun nachträglich abzuändern? Ich erhalte nach 25jähriger Hausfrauenehe und die Erziehung 3er Kinder nur einen befristeten Unterhalt. Nun bin ich krank und werde meine Arbeitstelle, die ich seit der Trennung habe, nicht halten können - aus gesundheitlichen Gründen.
Vielen Dank für Ihre Antwort
ra-lindhofer-ffb
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Fertig 06.01.2013 - 10:32:04:

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#8
30 jahre verheiratet,wie lange ist da wohl nachehelicher unterhalt zu zahlen?
ra-lindhofer-ffb
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Fertig 25.05.2015 - 15:10:22:

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#9
Ich willmich nach 25jähriger Ehe von meiner Frau Trenne. In dieser Zeit hat sie in Folge eines Aufhebungsvertrages mit Ihrem Arbeitgeber nach einer Umstrukturierung ihren ARbeitsplatz verloren. Nun legt sie dies als ehebedingter Nachteil aus. In einem BGH-Urteil (BGH, Urteil vom 16.02.2011 - XII ZR 108/09) wird dies meienr Meinung nach widerlegt. Ist meine Schlussfolgerung richtig

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