Kommentare über Wirksamkeitsdauer einer Jugendamtsurkunde:

| Drucken |

Seite: 1 2

Kommentare Kommentare
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
687 von 1188 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 18.09.2007 - 20:35:20:

Zitieren
#1
Ich befinde mich seit 11.9. in einer Ausbildung und habe monatlich ca.900 Euro(Brutto)Einkommen.Ich habe zwei minderjährige Kinder,muß ich trotz der niedrigen Einkünfte Unterhalt bezahlen?
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
540 von 1074 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 15.10.2007 - 14:42:50:

Zitieren
#2
Kann man die Urkunde (Vollstreckungstitel) vom Jugendamt seitens des Unterhaltspflichtigen widerrufen werden? Oder muss man eine Änderungsklage beim Gericht einreichen?
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
611 von 1171 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 26.02.2008 - 21:19:18:

Zitieren
#3
was heisst jugendamtsurkunde?anwalt meiner ex hat geschrieben sie beantragt diese urkunde.welche nachteile habe ich dadurch?sohn13 lebt bei mir.habe davon noch nie gehört.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
501 von 972 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 30.10.2009 - 18:04:38:

Zitieren
#4
muss ich diese urkunde machen lassen?? ICH ZAHLE IMMER MEINEN UNTERHALT IN VOLLER HÖHE:
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
450 von 911 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 16.11.2009 - 20:45:03:

Zitieren
#5
Ist der Vater des Kindes bei einer erneuten Heirat der Mutter dem Kind gegenüber Unterhalspflichtig?
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
472 von 950 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 07.01.2010 - 14:57:45:

Zitieren
#6
Kann aufgrund der Änderungen hinsichtlich Kindergeld und Unterhaltshöhe ein bestehender dynamischer Titel geändert werden? Hat ein Antrag auf Herabsetzung der Unterhaltspflicht Erfolg? Mein Ex-Mann hat einen solchen Antrag gestellt und die Zahlung einfach ohne Ankündigung gekürzt.

Vielen Dank für Ihre Antwort!
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
479 von 950 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 12.01.2010 - 19:32:35:

Zitieren
#7
Habe eine Urkunde für meinen Sohn erstellt im Sep.2001. jetzt Soll ich eine neue Erstellen lassen und ich frage mich ob ich das muss.beim jugendamt sagte man mir das sie gültig ist und sie nur nach der neue Tabelle angepasst wird.
MFG Dirk
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
468 von 924 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 26.02.2010 - 12:07:27:

Zitieren
#8
Wenn ich eine Unterhalts Urkunde erstellen lasse, weil ich momemtan nicht erwerbsfähig bin, hät diese Urkunde welche vor und nachteile ?
Im Bzug auf meine unterhaltsplichten !
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
461 von 916 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 01.04.2010 - 17:54:40:

Zitieren
#9
Wird die Beschraenkung -bis zur Volljaehrigkeit- in der J-Amt Urkunde, durch eine erklagte Erhoehung der Leistung, ebenfalls aufgehoben? Oder beschraenkt sich ein Urteil zur Abaenderung der Leistungshoehe tatsaechlich nur auf Diese und mit Volljaehrigkeit endet die Verpflichtung aus dieser Urkunde? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichem Gruss MM
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
465 von 940 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 23.06.2010 - 21:08:09:

Zitieren
#10
Muss man die Jugendamtsurkunde unterschreiben?
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
453 von 931 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 12.10.2010 - 13:54:05:

Zitieren
#11
frage,habe ich recht auf die rente meines exmannes nach der scheidung.wir sind beide serben,leben in deutschland seit 40 jahren,34 jahren verheiratet gewesen,sind aber in ex yugoslawien geschiden.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
421 von 876 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 18.05.2011 - 01:09:11:

Zitieren
#12
Guten Abend,
kurze Erläuterung zur Problematik dann meine Fragen . Ich habe eine 14 jährige Tochter, sie lebt mit Ihrer Mutter zusammen. (Waren nicht verheiratet) Die Mutter ist nun nach einer befristeten Arbeitsstelle leider wieder arbeitslos und wird ab Juni ALG II beziehen und demzufolge bekommt sie auch für unsere Tochter Bezüge. Ich war sehr lange arbeitslos und konnte auch lange keinen Unterhalt zahlen teilweise nur Anteilmäßig. Dieser wurde Anfangs noch vom Jugendamt geleistet und später (nach dem 12 Lebensjahr meiner Tochter ) über Bezüge vom Amt. Ich habe jetzt seit gut 15 Monaten wieder eine feste Arbeitsstelle und zahle auch regelmäßig meinen Unterhalt in Höhe von 174,35 €. Ich habe mich mit dem damaligen zuständigen Jugendamt in Verbindung gesetzt. Von dieser Stelle wurde mir gesagt, das ich verpflichtet bin Zahlung in der Höhe zu leisten welche mir per Urkunde vorliegen. ( Jugendamt Urkunden von 1997 - Betrag ab dem 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 341,-- DM) Diesen Betrag solle ich in € umrechnen (174,35 €) und zahlen. Dieses tue ich auch regelmäßig.
In der Urkunde steht :
Ich erkenne an der Vater des Kindes zu sein ......
Ich verplichte mich für die Zeit: ab Geburt ......
Ich erkenne an,
dass mein unter B2 übernommene Verpflichtung für die Zeiträume....
bis 6.Lebensjahr 204,-DM
ab 7. bis vollend. 12. Lebensjahr 270,-DM
ab 13. Lebensjahr bis vollend. 18. Lebensjahr 341,-DM

Hier fängt jetzt mein Problem an.
Mir wurde vor gut einem Jahr ein Schreiben von der zuständigen Arge zugeschickt * welches mich mit Sicherheit auch dieses Jahr erreichen wird * Letztes Jahr bekam die Kindsmutter genau zu diesem Zeitpunkt einen befristeten Arbeitsvertrag über 1 Jahr und somit wurde ich nicht weiter angeschrieben.
Das damalige Schreiben mit folgendem Wortlaut:
Mitteilung über die Gewährung von Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende
Anzeige über den gesetzlichen Forderungsübergang
Auskunft über Einkommens – und Vermögensverhältnisse gemäß § 1605 BGB i.V.m. § 60 SGB II
Hier steht dann nur drin das für meine Tochter eine monatliche Leistung von derzeit 231,18 € gezahlt wird.
Dazu kommen zig Fragebögen über Vermögen, Einkünfte und Bescheinigung des Arbeitgebers über monatliche Einkünfte der letzten 12 Monate.
Soweit so gut § 1605 i.V.m. § 60 SGB II besagt ja das ich dazu Verpflichtet bin. Habe auch nichts zu verbergen. Mein derzeitiges Nettoeinkommen liegt bei 1274,- €.
Ich zahle wie schon erwähnt derzeit 174,35 €. Ich habe in der Urkunde auch nichts davon gefunden das diese dynamisch ist. In der Urkunde sind 3 Abschnitte der jeweiligen Altersgruppe angegeben mit den dazugehörigen zu zahlenden Beträgen.
Jetzt meine Frage : Warum will das Amt jetzt wissen wie hoch mein Verdienst ist ???? Dieses ist doch irrrelevant da ich eine Urkunde vorliegen habe, welche ich zwar vor 13 Jahren unterschrieben habe aber die doch Bestand hat und für mich bindend ist. Oder ? Auf dieser Urkunde sind Vereinbarungen zwischen mir und der Kindsmutter (dem Kind) getroffen wurden (Abgesegnet und beglaubigt vom damaligen zuständigen Jugendamt bzw der Stadt) und dann kommt ein anderes Amt und erzählt mir am Telefon (da hab ich damals angerufen da ich etwas verwundert über dieses Schreiben war) es müsste geprüft werden ob ich nicht einen höheren Betrag zahlen könnte, da ja diese Urkunde schon 13 Jahre alt ist.
Womit muss ich jetzt rechnen? Ich möchte nicht falsch verstanden werden…..ich weigere mich nicht Unterhalt zu zahlen, mir geht es nur um die Höhe. Laut Jugendamtsauskunft muss ich mit eine geringen Erhöhung rechnen. Also eine Aufstockung auf 200 € - 220 €. (Teurungsrate) doch in dem Schreiben vom Amt war dann noch dieses Zettelchen:
Anlage zur Auskunftsuntersuchung vom ……….
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
bei Aufnahme der freiwilligen Zahlung des Mindestunterhaltes (entsprechend der jeweiligen Altersstufe derzeit – 3. Altersstufe 334,-- € für XXXXXXXXX, Vorlage des Zahlungsnachweises sowie der Titulierung desselben, wird von der Erfüllung der erforderlichen Auskunftspflicht zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Insofern Sie die Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, teilen Sie mir dies bitte bis zum ……….2010 mit. Verwenden Sie bitte hierfür die vorgedruckte Erklärung.

ERKLÄRUNG

Ich nehme die Zahlung des Mindestunterhaltes (100% derzeit 334,00 €) für ………. ab …………., zu Händen der Kindesmutter auf.

Ja nein

Den Nachweis zu Aufnahme der Unterhaltszahlung sowie den Unterhaltstitel über den Mindestunterhalt lasse ich Ihnen bis zum ……… zukommen.
Wie gesagt, dieses Schreiben wird mich dieses Jahr wieder erwarten, da die Kindsmutter leider wieder arbeitslos wird.
Hier wird von fast der doppelten Summe gesprochen (653.25 DM)
Was soll ich jetzt ankreuzen? Nein und meine Urkunde zuschicken mit dem 341,-- DM Betrag ?Oder ?
Mein derzeitiges Nettoeinkommen liegt bei 1270 €.
Danke für Ihre Informationen

vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
407 von 870 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 20.02.2012 - 11:16:18:

Zitieren
#13
Ihre Frage / Meinung
Was versteht man unter Unterhaltsbedarf falls mein Sohn studieren sollte.
Beitrag zur Miete für die Studentenwohnung u. Studieenkosten?was bedeutet es wenn der Vater die Jugendamtsurkunde nicht unterschreiben möchte!Bitte um Rückantwort!I
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
418 von 874 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 14.05.2012 - 23:14:08:

Zitieren
#14
Wenn das Haus vollfinanziert ist, was wlilst Du denn genau erhalten? Habt Ihr soviel getilgt? Oder ist der Wert deutlich gestiegen?Mit der Scheidung mfcsste eigentlich geregelt werden, was mit dem Haus geschieht. Wenn nichts geregelt wird, hast Du Anspruch auf die He4lfte des Hauses und halbe Mieteinnahmen, musst aber Zinsen und Tilgung zahlen. Idealerweise vereinbarst Du mit dem Exmann also, dass er Dir einerseits eine Miete zahlt ffcr die Zeit seit Deinem Auszug (Zinsen abgezogen) und andererseits einen Nettobetrag zahlt zur dcbernahme Deiner Haushe4lfte. Denn die He4lfte des Hauses zu behalten, macht nur c4rger. Alternativ kannst Du natfcrlich mit ihm vereinbaren, dass er auszieht und Du seine He4lfte fcbernimmst, vorausgesetzt Du kannst es Dir leisten, das Haus zu halten. Oder beide beschliessen gemeinsam, das Haus so rasch als mf6glich zu verkaufen. Sollten jedoch am Ort die Preise gesunken sein, mfcsst Ihr eventuell sogar draufzahlen.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
428 von 875 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 17.06.2012 - 21:20:24:

Zitieren
#15
Hallo habe dazu mal eine Fragen.

Ist man verflichte diese Judenamtsurkunde zu unterschreiben oder kann mich das gericht dazu zwingen?

Seite: 1 2

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services