Kommentare über Neue Düsseldorfer Tabelle:

| Drucken |
Kommentare Kommentare
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
338 von 645 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 26.06.2007 - 04:19:04:

Zitieren
#1
MEINE TOCHTER IST 15 JAHRE ALT UND MEIN EINKOMMEN IST ZWISCHEN 1700 UND 1900 € ALSO IST DER KINDESUNTERHLAT 349€ KANN ICH DIE HÄLFT DES KINDERGELDES ABZIEHEN SO DASS ICH EINEN BETRAG VON 272€ ZAHLE ?
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
311 von 683 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 03.07.2007 - 21:27:57:

Zitieren
#2
1. Tochten aus 1. Ehe 17 Jahre
2. Tochter aus 2. Ehe 1 1/2 Jahre noch zusammenlebend und verheiratet mit 2. Ehefrau. Was muss ich jetzt für beide Kinder zahelen und was muss ich ab dem 18. Geburtstag für beide Zahlen???
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
301 von 607 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 06.01.2008 - 14:15:22:

Zitieren
#3
was muss ich bezahlen für meien sohn 16 jahre
mein nettoeinkommen 1500 €
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
309 von 570 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 01.02.2008 - 17:07:05:

Zitieren
#4
was muss ich für meinen sohn fünf jahre zahlen netto einkommen 1300 euro
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
315 von 599 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 16.04.2008 - 11:43:42:

Zitieren
#5
Sehr geehrter Herr Schendel,
ich bekomme seid 11 jahren Kindesunterhalt.
Ich bin mir nicht mehr sicher , ob mein geschiedener Mann den richtigen Betrag bezahlt. Bitte seien sie so nett und überprüfen diesen Unterhalt.
Ich habe von Ihm 2 Kinder im alter von 11 und 13 Jahren.Er hat mit seiner neuen Frau 2 gemeinsame Kinder im Alter von 3 und 7 Jahren. Er ist Beamter und hat laut seiner Abrechnung 2922,60 EUR Gesetzliches Netto.
Er zahlt einen Kindesunterhalt an mich von 573 EUR . Stimmt dieser Betrag ?
MfG
M. Böttcher
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
285 von 581 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 07.12.2008 - 13:22:14:

Zitieren
#6
meine tochter 12 jahre mein Einkommen 2900 euro was muß ich zahlen
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
278 von 562 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 26.11.2009 - 13:11:20:

Zitieren
#7
wieviel unterhalt bekommt mein sohn?er ist 11 jahre.sein erzeuger verdient etwa 1500 euro.danke
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
289 von 539 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 06.01.2010 - 12:11:19:

Zitieren
#8
Bitte statt Regelungen aus 2007 die tatsächlich neuen aus 2010 darstellen!
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
237 von 520 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 06.01.2010 - 21:50:55:

Zitieren
#9
mein tochter 14 mein gehalt 1250 bis 1300 euro monatlich... was muss ich zahlen??? danke
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
297 von 563 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 31.05.2010 - 08:40:30:

Zitieren
#10
Ist die Errechnung des Kindesunterhaltes auf Grundlage eines Steuerbescheides rechtens? Da werden doch Dinge in Abzug gebracht, die im Zusammenhang des Unterhalltes nicht abgezogen werden dürfen, oder? In welchem Abstand darf der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnungen des Unterhaltes beantragen? Alle 2 Jahre oder bei Änderung der Düsseldorfer Tabelle? Vielen Dank im Voraus.

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services