Neue Düsseldorfer Tabelle 5/5

Die Düsseldorfer Tabelle basiert auf der Regelbetrag Verordnung, in der die jeweiligen Regelbeträge der drei Altersstufen für ein Kind festgelegt sind. Der Gesetzgeber hat die Regelbeträge alle zwei Jahre und insbesondere demnächst zum 01.07.07 neu festzulegen.

Durch das von der Bundesregierung geplante neue Unterhaltsrecht soll die Ankopplung an die Regelbeträge abgeschafft werden. Künftig werden Unterhaltstabellen auf dem Mindestunterhalt basieren, der sich wiederum nach dem sächlichen Existenzminimum eines Kindes nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes richtet.

Das neue Unterhaltsrecht liegt aber bislang nur als Gesetzesentwurf vor. Die letzte Bundestagsdebatte hierüber wurde kurzfristig aus Gründen der zweifelhaften Verfassungsharmonie (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.07) abgesagt.

Es ist äußerst fraglich, ob das geplante Unterhaltsrecht zum 01.07.07 in Kraft treten wird. Jedenfalls wäre der Gesetzgeber dann gehalten, nach geltendem Recht die Regelbeträge neu festzusetzen. Dies aber wird bis 01.07.07 ebenfalls sicherlich nicht gelingen.

Damit ist aller Wahrscheinlichkeit nach zu erwarten, dass ab 01.07.07 zunächst ein „rechtsfreier Zeitabschnitt“ beginnt. Der Kindesunterhalt wird sich jedenfalls zunächst nicht erhöhen, wenn der Gesetzgeber keine neuen Regelbeträge festlegt und auch das neue Unterhaltsrecht nicht wie geplant in Kraft tritt.

Rechtsanwalt Eric Schendel, Mannheim

geschrieben am: 06.06.2007 - 12:26:31 von: schendel in der Kategorie Aktuelles
11892 mal gelesen
Fragen und Antworten: 10 Kommentare


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31.05.2010 - 08:40:30:
Ist die Errechnung des Kindesunterhaltes auf Grundlage eines Steuerbescheides rechtens? Da werden doch Dinge in Abzug gebracht, die im Zusam...
06.01.2010 - 21:50:55:
mein tochter 14 mein gehalt 1250 bis 1300 euro monatlich... was muss ich zahlen??? danke
06.01.2010 - 12:11:19:
Bitte statt Regelungen aus 2007 die tatsächlich neuen aus 2010 darstellen!

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