Kommentare über Scheidungskosten in der Einkommensteuer:

| Drucken |
Kommentare Kommentare
periak
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 01.08.2007
Ort: Hessen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
552 von 1029 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 17.09.2007 - 10:12:19:

Zitieren
#1
Hätte gerne nährere Informationen unter welchen Kriterien ein Privatdetektiv absetzbar ist.
Gruß,
B. Franke
franke.gg@freenet.de
periak
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 01.08.2007
Ort: Hessen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
507 von 934 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 17.09.2007 - 10:16:13:

Zitieren
#2
Unter welchen Umständen sind Privatdetektivkosten steuerlich absetzbar.
Mit freundlichem Gruß,
B. Franke
periak
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 01.08.2007
Ort: Hessen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
458 von 845 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 06.05.2009 - 22:51:37:

Zitieren
#3
Wie kann ich herausfinden, welche meiner Scheidungskosten (Anwalt, Gericht) abzugsfähig sind?
periak
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 01.08.2007
Ort: Hessen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
352 von 787 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 27.09.2009 - 22:32:02:

Zitieren
#4
Versorgungsausgleich ja
Heisst das, das Zahlungen an die Rentenversicherung, um scheidungsbedingte Kürzungen der Rente auszugleichen, als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden?
periak
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 01.08.2007
Ort: Hessen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
389 von 806 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 10.04.2010 - 05:02:09:

Zitieren
#5
Wann kann ich meine Rechnungen bei der Steuererklärung eintragen, da ich zwei Rechnungen haben. Eine Rechnung aus dem Jahr 2009 und eine aus 2010. Kann ich die Rechnungen nur in dem jeweiligen Jahr eintragen oder beide erst 2010, das Scheidungsjahr
periak
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 01.08.2007
Ort: Hessen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
421 von 850 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 18.10.2010 - 08:42:11:

Zitieren
#6
Eigentlich ist es ja ein Witz, die Scheidungskosten mit einzusetzen in den Lohnsteuerjaresausgleich, da die Summe dessen, was man vom Finanzamt zurück bekommt doch mit in die Berechnung zur Festlegung des Unterhaltes einfließt, somit also die Frau/Kinder wiederum davon profitieren, das ich meine Kosten gelten mache vor der Steuer und im Endeffekt ich benachteiligt werde, da ich vielleicht wegen des Jahresausgleichs z.B. in die nächste Stufe der Düsseldorfer Tabelle rutsche.

Oder gibt es da einen Weg das zu vermeiden?

MfG
A. Heß
periak
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 01.08.2007
Ort: Hessen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
435 von 784 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 11.01.2011 - 15:14:46:

Zitieren
#7
Hallo,

meine Frage dazu.

Wieviel kann ich denn in der Lohnsteuererklärung eintragen?

Die Scheidung beläuft sich auf 6000,- Eur
Der Versorgungsausgleich auf 2000,- Eur

MfG

F. M
periak
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 01.08.2007
Ort: Hessen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
306 von 744 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 28.02.2011 - 09:22:39:

Zitieren
#8
Freistellung
Haus gehört Mann, Frau hat Darl. unterschrieben und bei Scheidungsantrag gerichtlich die Freistellung beantragt, was zu hohen Gericht- und Anwaltskosten führte. Gehören diese Kosten zur agB?
periak
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 01.08.2007
Ort: Hessen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
463 von 805 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 10.03.2011 - 17:37:26:

Zitieren
#9
Hallo hab hier eine Scheidungsrechnung und weiss nicht genau was davon absetzbar ist. Also es ist dabei: I. Wohnungszuweisung, II. Nutzungsvergütung, III. Hausrat, IV. Nachehelicher Unterhalt,V. Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn, VI. Fahrtkosten. Können Sie mir vielleicht mitteilen, welche Kosten ich ansetzen kann? Grüsse Marion
periak
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 01.08.2007
Ort: Hessen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
344 von 679 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 06.08.2011 - 10:41:40:

Zitieren
#10
Meine Scheidung war 2000 . Kann ich da noch etwas absetzen?

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services